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Neu ab 1. Januar 2027
Altersvorsorgedepot: die neue geförderte Vorsorge ab 2027
Das Gesetz ist beschlossen: Ab 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für neue Verträge ab. Hier lesen Sie, was sich ändert, wie hoch Ihre Zulage ausfällt und was für bestehende Verträge gilt. Stand: Oktober 2026.
- Gesetz beschlossen, Start am 1. Januar 2027
- Beratung und Abschluss aus einer Hand
- Persönlich in Rostock und online
Kurz gesagt
Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für neue Verträge ab: Sie sparen gefördert in Fonds und ETFs, eine Garantie ist freiwillig. Der Staat gibt bis zu 540 Euro im Jahr dazu, für jedes Kind mit Kindergeldanspruch kommt eine Kinderzulage hinzu, und erstmals sind auch Selbstständige förderberechtigt. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Ob ein Wechsel für Sie lohnt, rechnen wir mit Ihnen in Rostock oder online durch; anmelden können Sie sich schon jetzt.
Was sich ab 2027 ändert
Die Reform macht die geförderte private Altersvorsorge einfacher, öffnet sie für mehr Menschen und erlaubt mehr Anlage am Kapitalmarkt.
Mehr Kapitalmarkt
Die Garantie auf alle Einzahlungen ist nicht mehr Pflicht. Sie können in Fonds und ETFs sparen und selbst entscheiden, ob Sie eine Garantie von 80 oder 100 Prozent möchten.
Einfachere Zulage
Die Zulage richtet sich nur noch nach Ihrem Eigenbeitrag: Für die ersten Euro gibt es besonders viel dazu. Die Einkommensprüfung der Riester-Rente entfällt.
Mehr Berechtigte
Neben Arbeitnehmern und Beamten werden erstmals auch Selbstständige, Freiberufler und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke gefördert.
Drei Wege zur geförderten Vorsorge
Gefördert werden höchstens zwei Verträge je Person. Welche Variante passt, hängt davon ab, wie viel Schwankung Sie aushalten möchten und wie lange Sie noch sparen.
| Variante | So funktioniert sie | Garantie | Kosten |
|---|---|---|---|
| Altersvorsorgedepot | Depot mit Fonds und ETFs aus einer gesetzlich festgelegten Auswahl. Der Aktienanteil kann bis zu 100 Prozent betragen. | keine | je nach Anbieter |
| Standarddepot | Fertige Lösung mit zwei Fonds, einem vorsichtigen und einem chancenorientierten. Vor Rentenbeginn wird schrittweise umgeschichtet. | keine | gesetzlich auf 1,0 Prozent Effektivkosten im Jahr begrenzt |
| Garantieprodukt | Vertrag mit zugesagtem Mindestkapital zu Beginn der Auszahlung. | 80 oder 100 Prozent der Einzahlungen | je nach Anbieter |
Preise und Bedingungen der einzelnen Anbieter stehen noch nicht fest. Die Verträge müssen zunächst staatlich zertifiziert werden.
So viel gibt der Staat dazu
Die Zulage wird Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Zusätzlich prüft das Finanzamt, ob ein Steuerabzug für Sie günstiger ist.
| Baustein | Regel | Höchstens pro Jahr |
|---|---|---|
| Grundzulage, erste Stufe | 50 Cent je eingezahltem Euro, bis 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr | 180 Euro |
| Grundzulage, zweite Stufe | 25 Cent je Euro für den Eigenbeitrag darüber, bis 1.800 Euro im Jahr | 360 Euro |
| Kinderzulage | 1 Euro je eingezahltem Euro für jedes Kind mit Kindergeldanspruch | 300 Euro je Kind |
| Bonus für Berufseinsteiger | einmalig, wenn Sie den Vertrag vor Ihrem 25. Geburtstag abschließen | 200 Euro |
| Mindestbeitrag | 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Darunter gibt es keine Zulage. | – |
Einzahlen können Sie bis zu 6.840 Euro im Jahr; gefördert werden davon 1.800 Euro. Die Auszahlungen im Alter sind steuerpflichtig. Steuerliche Fragen klärt Ihr Steuerberater.
Was der Staat in Euro dazugibt
Gerade kleine Beiträge werden stark gefördert. Die Förderquote zeigt, wie viel Prozent Ihres eigenen Beitrags der Staat jedes Jahr obendrauf legt.
| Situation | Beitrag im Monat | Zulage im Jahr | Förderquote |
|---|---|---|---|
| Ohne Kinder | 10 € | 60 € | 50 % |
| Ohne Kinder | 30 € | 180 € | 50 % |
| Ohne Kinder | 50 € | 240 € | 40 % |
| Ohne Kinder | 100 € | 390 € | 33 % |
| Ohne Kinder | 150 € (volle Förderung) | 540 € | 30 % |
| Ein Kind | 50 € | 540 € | 90 % |
| Zwei Kinder | 50 € | 840 € | 140 % |
| Zwei Kinder | 150 € (volle Förderung) | 1.140 € | 63 % |
| Unter 25 Jahren | 30 € | 180 €, im ersten Jahr 380 € | 50 %, im ersten Jahr 106 % |
Zulage = Grundzulage plus Kinderzulage (300 € je Kind mit Kindergeldanspruch), unter 25 einmalig plus 200 € Bonus. Berechnet nach den gesetzlichen Zulagen ab 2027, ohne Steuervorteil und ohne Wertentwicklung. Ihren eigenen Fall rechnen Sie direkt darunter aus.
Wie hoch ist Ihre Zulage?
Tragen Sie Ihren monatlichen Beitrag und die Zahl Ihrer Kinder ein. Der Rechner zeigt, was der Staat nach dem Gesetz dazugibt.
Ihre Zulage nach dem Gesetz
- Zulagen pro Jahr–
- davon Grundzulage–
- davon Kinderzulage–
- Ihr Eigenbeitrag pro Jahr–
- Fließt pro Jahr in Ihren Vertrag–
- Einmaliger Bonus für Berufseinsteiger–
Der Rechner bildet nur die Zulagen nach dem Altersvorsorgereformgesetz ab (Stand Oktober 2026). Ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil ist nicht berücksichtigt; ihn prüft das Finanzamt. Die Zulage sagt nichts über die Wertentwicklung Ihres Vertrags.
Jetzt hier anmeldenVier Wege – und kein Grund zur Eile
Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter. Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis zum 31. Dezember 2026. Ab 2027 können Sie wählen:
Alles lassen
Ihr Vertrag läuft mit der bisherigen Zulage und der bisherigen Garantie weiter.
Nur die Förderung wechseln
Sie behalten Ihren Vertrag und erklären gegenüber dem Anbieter den Wechsel in die neue Zulage.
Guthaben übertragen
Sie übertragen Ihr Guthaben in ein Altersvorsorgedepot. Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten.
Ruhen lassen und neu starten
Der alte Vertrag bleibt bestehen, die Beiträge fließen in einen neuen Vertrag.
Bevor Sie wechseln
Der Wechsel in die neue Förderung lässt sich nicht rückgängig machen und gilt für alle Ihre Riester-Verträge; der Vertrag eines mitgeförderten Ehepartners wechselt mit. Bei einer Übertragung ins Depot entfällt die bisherige Garantie. Eine Kündigung mit Auszahlung kostet Zulagen und Steuervorteile.
Für Familien mit Kindern und kleinerem Einkommen kann die bisherige Riester-Förderung günstiger sein. Was für Sie passt, lässt sich nur im Einzelfall klären.
Wer jetzt genauer hinschauen sollte
Riester-Sparer
Vertrag, Garantie und Zulagen in Ruhe gegenüberstellen – entschieden wird ab Januar 2027.
Selbstständige
Erstmals förderberechtigt. Wir ordnen das Depot neben Basisrente und betrieblicher Vorsorge ein.
Berufseinsteiger
Unter 25 gibt es einmalig 200 Euro Bonus, und schon kleine Beiträge werden hoch bezuschusst.
Eltern: Frühstart-Rente
Für Kinder ab Jahrgang 2020 soll der Staat vom 6. bis 18. Geburtstag monatlich 10 Euro in ein Vorsorgedepot zahlen. Der Gesetzentwurf liegt im Bundestag und ist noch nicht beschlossen.
So wird ausgezahlt
Das angesparte Geld ist für das Alter gedacht. Über die Form der Auszahlung entscheiden Sie zu Beginn des Ruhestands.
Ein Auszahlungsplan endet, wenn das Guthaben aufgebraucht ist. Eine lebenslange Rente zahlt weiter, ist dafür aber nicht vererbbar.
- Beginn frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren
- Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Geburtstag läuft
- oder lebenslange Rente
- Bis zu 30 Prozent des Guthabens können Sie zu Beginn auf einmal entnehmen
- Für selbstgenutztes Wohneigentum ist eine frühere Entnahme möglich
- Nicht ausgezahltes Guthaben ist vererbbar; Ehepartner können es ohne Verlust der Förderung übernehmen
So begleiten wir Sie
Wir sind als Versicherungsmakler und als Finanzanlagenvermittler zugelassen und begleiten Sie von der ersten Frage bis zum Vertrag.
Anmelden
Sie melden sich in einer Minute an. Bis zum Start beantworten wir Ihre Fragen und sehen uns bestehende Verträge an.
Beratung ab Januar 2027
Sobald die Angebote feststehen, vergleichen wir sie mit Ihnen: Kosten, Anlage, Garantie – und ob ein Wechsel für Sie überhaupt sinnvoll ist.
Abschluss und Betreuung
Wir begleiten den Antrag und bleiben Ihr Ansprechpartner, wenn sich Ihr Leben oder die Regeln ändern.
Risikohinweis
Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie schwankt im Wert. Am Ende kann weniger Geld vorhanden sein, als Sie eingezahlt haben. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Hinweis auf künftige Ergebnisse.
Diese Seite gibt den Stand von Oktober 2026 wieder und ersetzt keine persönliche Beratung. Die Angebote der Anbieter stehen noch nicht fest.
Ihre Fragen zum Altersvorsorgedepot
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Es ist die neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und löst ab 2027 die Riester-Rente für neue Verträge ab. Sie sparen in Fonds und ETFs, der Staat gibt Zulagen dazu, und die Erträge bleiben während der Ansparzeit steuerfrei. Besteuert wird erst die Auszahlung im Alter.
Ab wann kann ich einen Vertrag abschließen?
Ab dem 1. Januar 2027. Vorher darf kein Anbieter einen Vertrag verkaufen. Sie können sich schon jetzt bei uns anmelden; wir melden uns, sobald die Angebote feststehen.
Wie hoch ist die Zulage?
Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Cent je Euro, für den Beitrag darüber bis 1.800 Euro 25 Cent je Euro – zusammen höchstens 540 Euro im Jahr. Für jedes Kind mit Kindergeldanspruch kommt 1 Euro je eingezahltem Euro hinzu, höchstens 300 Euro. Mit dem Zulagenrechner auf dieser Seite können Sie Ihren Fall durchrechnen.
Gibt es eine Garantie auf meine Einzahlungen?
Nur, wenn Sie ein Garantieprodukt wählen. Dann stehen zu Beginn der Auszahlung mindestens 80 oder 100 Prozent Ihrer Einzahlungen bereit. Das Altersvorsorgedepot und das Standarddepot haben keine Garantie; dafür kann mehr Geld am Kapitalmarkt arbeiten.
Ich habe einen Riester-Vertrag. Muss ich etwas tun?
Nein. Ihr Vertrag läuft unverändert weiter. Ab 2027 können Sie in die neue Förderung wechseln oder Ihr Guthaben übertragen. Ob sich das lohnt, hängt von Garantie, Kosten, Restlaufzeit und Ihrer Familiensituation ab. Wir sehen uns das gern mit Ihnen an.
Kann ich den Wechsel rückgängig machen?
Nein. Der Wechsel in die neue Förderung ist endgültig und gilt für alle Ihre Riester-Verträge. Deshalb empfehlen wir, vorher beide Varianten nebeneinanderzulegen.
Lohnt es sich, noch 2026 einen Riester-Vertrag abzuschließen?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Für einzelne Familien mit Kindern und kleinerem Einkommen kann die bisherige Förderung günstiger sein als die neue. Für viele andere ist das neue System attraktiver. Wir rechnen beide Wege mit Ihnen durch, ohne Zeitdruck.
Bin ich als Selbstständiger förderberechtigt?
Ab 2027 in der Regel ja. Gefördert werden Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit, die eine Steuererklärung abgeben, sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
Was ist die Frühstart-Rente?
Ein geplantes Gesetz: Die Bundesregierung hat den Entwurf im August 2026 beschlossen, der Bundestag berät ihn derzeit. Danach soll der Staat für Kinder ab Jahrgang 2020 vom 6. bis zum 18. Geburtstag monatlich 10 Euro in ein Vorsorgedepot einzahlen. Eltern und Großeltern könnten zuzahlen. Ausgezahlt wird grundsätzlich erst ab 65. Wir informieren auf dieser Seite, sobald das Gesetz verabschiedet ist.
Was kostet die Beratung bei SCHOENFINANZ?
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wie wir bei einem Abschluss vergütet werden, legen wir Ihnen vorher offen.
Für den Start 2027 anmelden
Die neuen Verträge können ab 1. Januar 2027 abgeschlossen werden. Melden Sie sich jetzt an: Wir melden uns, sobald die Angebote feststehen, und klären vorab Ihre Fragen – auch zu einem bestehenden Riester-Vertrag.
- Kostenlos und unverbindlich
- Bestehende Riester-Verträge prüfen wir mit
- Kein Abschluss vor dem 1. Januar 2027 nötig
- Lieber telefonisch?0381 – 444 30 – 0
- Persönlich in Rostock
Tessiner Str. 27, 18055 Rostock
Vielen Dank – Sie sind angemeldet.
Sie erhalten in wenigen Minuten eine Bestätigung per E-Mail. Sobald die Angebote für 2027 feststehen, melden wir uns bei Ihnen.
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