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Pflegevorsorge

Pflegezusatz­versicherung: die Lücke im Pflegefall schließen

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten. Wir zeigen Ihnen, welche Lücke bei Ihnen entstehen kann und mit welcher Form der Pflegezusatzversicherung sie sich schließen lässt.

  • An keine Gesellschaft gebunden
  • Über 50 Gesellschaften im Vergleich
  • Persönlich in Rostock und online

Kurz gesagt

Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt je Pflegegrad nur feste Beträge. Was die Pflege darüber hinaus kostet, tragen Sie selbst, im Heim zusätzlich Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Eine Pflegezusatzversicherung schließt diese Lücke als Pflegetagegeld, Pflegekosten- oder Pflegerentenversicherung; am leichtesten bekommen Sie sie, solange Sie gesund sind. Wir ermitteln mit Ihnen in Rostock, per Video oder Telefon, wie groß Ihre Lücke ist, und vergleichen passende Tarife zahlreicher Versicherer.

Die gesetzliche Pflege­versicherung ist eine Teilleistung

Sie war von Anfang an nicht als Voll­versicherung gedacht. Was über ihre Leistungen hinausgeht, zahlen Pflegebedürftige aus Einkommen, Rücklagen und Vermögen.

Feste Beträge je Pflegegrad

Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad festgelegte Beträge und Zuschüsse. Sie richten sich nicht danach, was die Pflege im Einzelfall tatsächlich kostet. Das gilt für gesetzlich wie für privat Krankenversicherte.

Eigenanteil im Pflegeheim

Im Heim tragen Bewohner einen Eigenanteil an den Pflegekosten und zusätzlich die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen der Einrichtung. Zuschläge der Pflegekasse, die nach heutiger Rechtslage mit der Dauer des Aufenthalts steigen, mindern nur den Anteil für die Pflege.

Eigenanteil bei Pflege zu Hause

Für die Pflege durch Angehörige gibt es Pflegegeld, für den ambulanten Pflegedienst Sachleistungen. Reicht das für die benötigten Einsätze nicht aus, zahlen Sie den Rest selbst. Häufig reduzieren Angehörige außerdem ihre Arbeitszeit – mit Folgen für Einkommen und spätere Rente.

Wenn das Geld nicht reicht

Zuerst werden Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person und ihres Ehe- oder Lebenspartners eingesetzt, soweit sie nicht geschützt sind. Erst danach kann das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege einspringen.

Wie groß die Lücke ausfällt, hängt von Pflegegrad, Wohnort, Einrichtung und Art der Pflege ab. Im Gespräch rechnen wir mit aktuellen Werten für Ihre Situation statt mit Durchschnittszahlen.

Vier Wege der privaten Pflegevorsorge

Alle vier Formen leisten erst, wenn ein Pflegegrad festgestellt ist. Sie unterscheiden sich darin, wie die Leistung berechnet wird, wie frei Sie über das Geld verfügen und wie sich der Beitrag entwickeln kann.

FormSo funktioniert sieStärkenGrenzen
PflegetagegeldSie vereinbaren einen festen Tages- oder Monatsbetrag. Je nach Pflegegrad wird er ganz oder anteilig ausgezahlt – unabhängig davon, welche Kosten tatsächlich anfallen.Frei verwendbar, zum Beispiel für pflegende Angehörige, eine Haushaltshilfe oder den Eigenanteil im Heim. Höhe und Staffelung lassen sich in vielen Tarifen an den Bedarf anpassen.Der Beitrag kann im Lauf der Jahre angepasst werden. In niedrigen Pflegegraden gibt es je nach Tarif nur einen Teil des Betrags. Wer kündigt, verliert den Schutz in der Regel ohne Gegenwert.
Pflegekosten­versicherungSie erstattet nachgewiesene Pflegekosten ganz oder anteilig oder stockt die Leistung der Pflegekasse um einen vereinbarten Anteil auf.Die Leistung orientiert sich an den tatsächlichen Kosten und, je nach Tarif, an den Leistungen der Pflegekasse.Kosten müssen nachgewiesen werden. Für die Pflege durch Angehörige gibt es je nach Tarif weniger oder nichts. Über das Geld können Sie nicht frei verfügen. Beitragsanpassungen sind möglich.
Pflegerenten­versicherungEine Lebens­versicherung, die im Pflegefall eine monatliche Rente zahlt, gestaffelt nach Pflegegrad.Der Beitrag ist langfristig kalkuliert und in der Regel vertraglich festgelegt. Die Rente ist frei verwendbar. Je nach Tarif sind ein Einmalbeitrag, eine Leistung im Todesfall oder ein Rückkaufswert möglich.Deutlich höherer Beitrag bei vergleichbarer Leistung. Überschüsse, die die Rente erhöhen oder den Beitrag senken sollen, sind nicht zugesagt.
Staatlich geförderte Pflege­zusatz­versicherungEin Pflegetagegeld mit gesetzlich vorgegebenen Mindest­leistungen, zu dem der Staat eine Zulage zahlt.Keine Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge, keine Leistungsausschlüsse. Der Versicherer muss den Antrag in der Regel annehmen. Für Menschen mit Vorerkrankungen oft der Weg, der offen bleibt.Mehrjährige Wartezeit. Die Leistung allein schließt die Lücke in der Regel nicht. Der Beitrag läuft meist auch im Pflegefall weiter und kann steigen. Wer bereits Pflege­leistungen bezieht oder bezogen hat, kann nicht abschließen.

Die Formen lassen sich kombinieren, zum Beispiel ein gefördertes Pflegetagegeld mit einem ungeförderten Aufbautarif. Maßgeblich sind der gewählte Tarif und die Versicherungsbedingungen.

Woran Sie einen tragfähigen Tarif erkennen

Zwei Tarife mit ähnlichem Beitrag können im Pflegefall sehr unterschiedlich leisten. Diese Punkte sehen wir uns im Vergleich an.

Nicht jeder Tarif enthält alle Merkmale, und nicht jedes Merkmal ist für jeden gleich wichtig. Entscheidend ist, dass der Vertrag zu Ihrer Vorstellung von Pflege passt – zu Hause, im Heim oder beides.

Ebenso wichtig: Der Beitrag muss auch im Ruhestand bezahlbar bleiben. Deshalb besprechen wir, wie ein Tarif kalkuliert ist und welche Anpassungen möglich sind.

  • Leistung je Pflegegrad: Wie viel wird in den niedrigen und mittleren Pflegegraden gezahlt, nicht nur im höchsten?
  • Ambulant und stationär: gleiche Leistung zu Hause und im Heim – oder zu Hause weniger?
  • Pflege durch Angehörige: volle Leistung, auch wenn kein Pflegedienst kommt?
  • Beitragsbefreiung im Pflegefall – und ab welchem Pflegegrad sie greift
  • Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung, je nach Tarif auch noch im Leistungsfall
  • Wartezeiten: Gibt es welche, und entfallen sie zum Beispiel bei einem Unfall?
  • Einstufung: Der Versicherer erkennt den festgestellten Pflegegrad an, ohne eigene Begutachtung
  • Geltungsbereich: Leistung auch bei Aufenthalt oder Wohnsitz im Ausland, je nach Tarif weltweit
  • Beitragsentwicklung im Alter: Rückstellungen, mögliche Anpassungen und Optionen, den Vertrag später zu verändern

Je früher, desto mehr Auswahl

Pflegebedürftigkeit kann in jedem Alter eintreten, wird mit den Jahren aber wahrscheinlicher. Der Zeitpunkt des Abschlusses entscheidet mit über Beitrag und Annahme.

Früh abschließen

Der Beitrag richtet sich nach Alter und Gesundheit bei Vertragsbeginn. Wer jünger und gesund abschließt, zahlt länger, aber monatlich weniger – und hat in der Regel die volle Tarifauswahl.

Gesundheitsfragen ernst nehmen

Ungeförderte Tarife stellen Gesundheitsfragen. Bestimmte Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder zur Ablehnung führen. Wir bereiten die Angaben mit Ihnen vor und fragen bei Bedarf zunächst anonym an.

Angehörige entlasten

Pflege betrifft die ganze Familie: Partner und Kinder übernehmen häufig Organisation und Betreuung. Eine eigene Absicherung nimmt ihnen finanziellen Druck. Ob Kinder Unterhalt zahlen müssen, hängt vom Einzelfall ab.

Vermögen und Partner schützen

Reichen die laufenden Einkünfte nicht für die Pflegekosten, wird das Ersparte herangezogen. Wer Rücklagen, eine Immobilie oder einen Partner hat, der im gemeinsamen Zuhause bleibt, hat deshalb besonders viel zu schützen.

So läuft Ihre Beratung zur Pflegevorsorge ab

Persönlich in Rostock oder per Video und Telefon. Auf Wunsch gemeinsam mit Partner, Eltern oder Kindern.

  1. Lücke ermitteln

    Wir sehen uns an, womit Sie im Alter rechnen können – Rente, weitere Einkünfte, Rücklagen – und welche Kosten bei Pflege zu Hause oder im Heim realistisch wären.

  2. Form und Höhe festlegen

    Tagegeld, Kosten­versicherung oder Rente: Wir besprechen, welche Form zu Ihrem Budget und Ihren Vorstellungen passt und wie viel Sie absichern möchten.

  3. Gesundheitsangaben vorbereiten

    Im vertraulichen Gespräch, nicht über ein Formular. Bei Vorerkrankungen fragen wir zunächst ohne Ihren Namen bei mehreren Versicherern an.

  4. Tarife vergleichen

    Sie erhalten konkrete Angebote mit Beitrag, Leistung je Pflegegrad und den wichtigen Bedingungen und entscheiden in Ruhe.

  5. Antrag und Betreuung

    Wir begleiten den Antrag und bleiben Ihr Ansprechpartner – auch für Ihre Angehörigen, wenn der Pflegefall eintritt.

Pflegereform: der Stand im Oktober 2026

Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben darüber noch nicht entschieden; die Änderungen sollen nach dem Entwurf ab 2027 schrittweise gelten. Bis dahin gilt das heutige Recht, und der Entwurf kann sich im Verfahren noch ändern.

Leistungen, Eigenanteile und Voraussetzungen können sich dadurch verschieben. Diese Seite beschreibt deshalb die Grundzüge und nennt bewusst keine Beträge.

In der Beratung arbeiten wir mit dem jeweils geltenden Stand. Ob ein bestehender Vertrag nach einer Gesetzesänderung noch zu Ihrem Bedarf passt, prüfen wir gern mit Ihnen.

Wer entscheidet, wenn Sie es selbst nicht mehr können?

Zur Vorsorge für den Pflegefall gehören auch Vollmachten, Verfügungen und ein geordneter Überblick über Ihre Unterlagen.

Zur Notfallplanung

Ihre Fragen zur Pflegezusatzversicherung

Was zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung – und was nicht?

Sie zahlt je nach Pflegegrad festgelegte Beträge und Zuschüsse, etwa Pflegegeld, Sachleistungen für den Pflegedienst oder einen Anteil an den Pflegekosten im Heim. Was darüber hinausgeht, tragen Sie selbst – im Heim zum Beispiel auch Unterkunft und Verpflegung. Die private Pflegepflichtversicherung für privat Krankenversicherte leistet in gleichem Umfang.

Welche Form der Pflegezusatzversicherung passt zu mir?

Das hängt davon ab, was Ihnen wichtig ist. Das Pflegetagegeld ist flexibel und frei verwendbar, die Pflegekostenversicherung orientiert sich an den nachgewiesenen Kosten, die Pflegerentenversicherung bietet einen langfristig festgelegten Beitrag zu einem höheren Preis. Für viele ist das Pflegetagegeld der Ausgangspunkt – wir vergleichen die Formen für Ihre Situation.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss?

Solange Sie gesund sind. Der Beitrag steigt mit dem Eintrittsalter, und mit Vorerkrankungen wird die Annahme schwieriger. Ein früher Abschluss bedeutet allerdings auch eine lange Beitragszeit. Wir rechnen mit Ihnen durch, was zu Ihrem Budget passt.

Kann ich mit Vorerkrankungen eine Pflegezusatzversicherung abschließen?

Das hängt von Art und Verlauf der Erkrankung und vom Versicherer ab. Möglich sind Annahme, Zuschlag oder Ablehnung. Wir fragen in diesem Fall zunächst anonym bei mehreren Versicherern an. Bleibt das ohne Ergebnis, kommt die staatlich geförderte Variante ohne Gesundheitsprüfung in Betracht. Gesundheitsangaben besprechen wir ausschließlich im persönlichen Gespräch.

Was ist die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung?

Ein Pflegetagegeld mit gesetzlichen Mindestvorgaben, das der Staat mit einer Zulage fördert – oft „Pflege-Bahr“ genannt. Es gibt keine Gesundheitsprüfung, dafür eine mehrjährige Wartezeit und begrenzte Leistungen. Als alleinige Absicherung reicht sie in der Regel nicht aus, als Baustein kann sie sinnvoll sein.

Müssen Kinder für die Pflege der Eltern zahlen?

Kinder sind ihren Eltern grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet. Zuerst werden jedoch Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person und ihres Ehepartners eingesetzt. Springt danach das Sozialamt ein, nimmt es Kinder nach heutiger Rechtslage erst oberhalb einer gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze in Anspruch. Ob und in welcher Höhe im Einzelfall Unterhalt zu leisten ist, ist eine Rechtsfrage – sie klärt ein Rechtsanwalt.

Muss ich im Pflegefall weiter Beiträge zahlen?

Das hängt vom Tarif ab. Viele Tarife sehen eine Beitragsbefreiung vor, häufig erst ab einem bestimmten Pflegegrad. In der staatlich geförderten Variante läuft der Beitrag in der Regel weiter. Wir achten im Vergleich darauf, ab wann die Befreiung greift.

Bleibt der Beitrag über die Jahre gleich?

Nicht unbedingt. Pflegetagegeld- und Pflegekostentarife sind wie eine Krankenversicherung kalkuliert: Der Versicherer darf den Beitrag unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen anpassen, wenn sich die Ausgaben anders entwickeln als angenommen. Bei der Pflegerentenversicherung ist der Beitrag in der Regel vertraglich festgelegt, liegt dafür aber höher.

Leistet die Versicherung auch, wenn Angehörige pflegen?

Beim Pflegetagegeld in vielen Tarifen ja, weil es unabhängig von den tatsächlichen Kosten gezahlt wird. Einige Tarife leisten bei häuslicher Pflege allerdings weniger als im Heim. Die Pflegekostenversicherung setzt in der Regel nachgewiesene Kosten voraus. Diesen Punkt prüfen wir im Vergleich gezielt.

Kann ich eine Pflegezusatzversicherung für meine Eltern abschließen?

Grundsätzlich ja. Sie können den Vertrag als Versicherungsnehmer führen und die Beiträge zahlen; versichert ist Ihre Mutter oder Ihr Vater. Die versicherte Person muss einverstanden sein und die Gesundheitsfragen selbst beantworten. Mit höherem Alter steigen die Beiträge, und viele Tarife haben ein Höchsteintrittsalter.

Beratung zur Pflegezusatzversicherung anfragen

Schreiben Sie uns kurz, für wen Sie vorsorgen möchten – für sich selbst, als Paar oder für Ihre Eltern. Gesundheitsangaben besprechen wir ausschließlich im persönlichen Gespräch.

  • Erstberatung kostenlos und unverbindlich
  • Bei Vorerkrankungen: anonyme Voranfrage
  • Bestehende Pflegeverträge prüfen wir mit
Wie dürfen wir uns melden?
Wann erreichen wir Sie am besten?

Bitte senden Sie über dieses Formular keine Gesundheitsdaten, Bankdaten oder Ausweiskopien. Solche Angaben klären wir im persönlichen Gespräch.

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