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Für Hausverwaltungen

Versicherungsbetreuung für Hausverwaltungen

Sie verwalten Wohnanlagen, Mietshäuser und Einzelobjekte – und damit viele Versicherungsverträge, Schadenmeldungen und Fristen. Wir übernehmen als Ihr Versicherungsmakler die Betreuung: von der Gebäudeversicherung bis zur Haftpflicht Ihrer Verwaltung.

  • Ein Ansprechpartner für alle Objekte
  • Gebäude, Haftpflicht, Rechtsschutz
  • An keine Gesellschaft gebunden

Kurz gesagt

SCHOENFINANZ betreut als Versicherungsmakler die Verträge von Hausverwaltungen: Gebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Vermögensschaden-Haftpflicht für Verwalter, Rechtsschutz und weitere Bausteine. Wir nehmen den Bestand auf, vergleichen am Markt, bereiten Entscheidungen für Eigentümer vor und begleiten Schäden. Für Verwaltung und Eigentümer ist die Betreuung kostenfrei; vergütet werden wir vom Versicherer. Die Zusammenarbeit läuft persönlich in Rostock, in Ihrer Verwaltung oder per Video.

Was wir für Hausverwaltungen übernehmen

Wir arbeiten nicht für einen einzelnen Versicherer, sondern für Sie und Ihre Eigentümer. Für Verwaltung und Eigentümer ist die Betreuung kostenfrei: Wir erhalten bei Vertragsabschluss eine Courtage vom Versicherer. Das Modell lässt sich schrittweise einführen: zuerst ein Objekt oder eine Sparte, dann der gesamte Bestand.

Bestandsaufnahme

Wir erfassen die Versicherungen Ihrer Objekte und Ihrer Verwaltung an einer Stelle: Versicherer, Laufzeiten, Summen, Bausteine und Selbstbehalte.

Prüfung und Marktvergleich

Wir prüfen, ob Summen und Bedingungen zum Objekt passen, und holen Angebote zahlreicher Versicherer ein, wenn ein Vertrag angepasst oder ersetzt werden soll.

Entscheidungsgrundlage für Eigentümer

Sie erhalten einen nachvollziehbaren Vorschlag, den Sie der Eigentümergemeinschaft oder dem Beirat vorlegen können. Entscheiden müssen die Eigentümer.

Schadenbegleitung

Wir nehmen Schadenmeldungen entgegen, leiten sie an den Versicherer weiter und begleiten die Abwicklung bis zur Regulierung.

Fristen und Überprüfung

Wir behalten Hauptfälligkeiten, Kündigungsfristen und Veränderungen am Objekt im Blick und prüfen den Bestand regelmäßig.

Fester Ansprechpartner

Sie haben einen persönlichen Kontakt in Rostock, der Ihre Objekte kennt – für Rückfragen der Eigentümer ebenso wie für Ihre eigene Verwaltung.

Was zu einer gut abgesicherten Verwaltung gehören kann

Nicht jedes Objekt braucht jeden Baustein. Welche sinnvoll sind, hängt von Gebäude, Nutzung und Eigentümerstruktur ab.

Gebäude­versicherung

Schutz für das Gebäude bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Elementarschäden wie Überschwemmung oder Rückstau sind ein eigener Baustein, den wir bei jedem Objekt ansprechen.

Zur Wohngebäude­versicherung

Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht

Absicherung, wenn jemand auf dem Grundstück oder im Haus zu Schaden kommt, etwa durch mangelhafte Wege, Treppen oder Beleuchtung.

Vermögens­schaden-Haftpflicht für Verwalter

Schutz für die Verwaltung selbst bei Fehlern in der Verwaltertätigkeit, die zu finanziellen Schäden bei Eigentümern oder Dritten führen.

Vertrauens­schaden­versicherung

Absicherung gegen Vermögensschäden durch vorsätzliche Handlungen von Mitarbeitern, etwa bei der Verwaltung fremder Gelder. Sie wird häufig übersehen.

Rechtsschutz

Kostenschutz bei Streit um Mietverhältnisse, Eigentümerbeschlüsse oder Handwerker­leistungen. Die Bausteine unterscheiden sich je nach Tarif deutlich.

Zum Firmen­rechtsschutz

Glas­versicherung

Absicherung für Verglasungen, Eingangs- und Treppenhausfenster. Ob sie als eigener Vertrag oder als Baustein sinnvoll ist, hängt vom Objekt ab.

Photovoltaik

Anlagen auf Gemeinschaftsdächern brauchen eigenen Schutz für Anlage, Speicher und Ertragsausfall. Ob ein Einschluss in die Gebäude­versicherung genügt, klären wir im Einzelfall.

Zur Photovoltaik­versicherung

Bauleistung bei Sanierung und Umbau

Bei Modernisierungen oder Anbauten können Schäden am Bau entstehen, die im laufenden Gebäudevertrag nicht enthalten sind.

Zur Bauleistungs­versicherung

Büro- und Elektronikschutz

Absicherung für Rechner, Server und Büroausstattung der Verwaltung, optional mit Cyber-Schutz für Eigentümer- und Mieterdaten.

Zur Cyber-Versicherung

Maßgeblich sind der gewählte Tarif und die Versicherungsbedingungen. Über die Leistung im Schadenfall entscheidet der Versicherer.

Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Verwaltung

In Verwaltungsbeständen sind meist mehrere Beteiligte versichert. Wichtig ist, dass jeder Bereich genau einem Vertrag zugeordnet ist und keine Lücke zwischen den Zuständigkeiten bleibt.

BereichWer sichert ab – und womit
Gemeinschaftseigentum (WEG)Die Eigentümergemeinschaft versichert das Gebäude und die Haftpflicht des Grundstücks, in der Regel über die Verwaltung. Dazu gehören je nach Beschluss Elementarschutz, Glas und Photovoltaik.
SondereigentumJeder Eigentümer sichert seine Wohnung innen, seinen Hausrat und seine eigene Haftpflicht selbst ab. Wir beraten Eigentümer auf Wunsch einzeln.
Mietshaus im Auftrag des EigentümersDer Eigentümer ist Versicherungsnehmer. Die Verwaltung koordiniert, meldet Schäden und achtet auf Fristen. Mieter sichern ihren Hausrat selbst.
Verwaltung als UnternehmenDie Hausverwaltung braucht eigenen Schutz: Vermögens­schaden-Haftpflicht, Vertrauens­schaden, Rechtsschutz sowie Absicherung von Büro und IT.

Die Übersicht dient der Orientierung. Wer im Einzelfall Versicherungsnehmer ist und was versichert ist, ergibt sich aus Verträgen, Teilungserklärung und Beschlüssen.

Was wir bei Verwaltungsbeständen häufig prüfen

Lücken fallen meist erst im Schadenfall auf. Diese Punkte sehen wir uns vorher an.

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz gehört die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Absicherung gegen Haftpflichtgefahren zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Wir helfen, diese Aufgabe nachvollziehbar zu erfüllen und zu dokumentieren.

  • Versicherungswert des Gebäudes nicht an gestiegene Baukosten angepasst – im Schadenfall droht Unter­versicherung
  • Elementarschutz nicht eingeschlossen, obwohl das Objekt von Starkregen oder Rückstau betroffen sein kann
  • Leerstand, Umbauten oder Dachausbauten dem Versicherer nicht gemeldet
  • Selbstbehalte und Schadenhäufigkeit: Wiederkehrende Leitungswasserschäden führen häufig zu Kündigung oder Beitragsanpassung
  • Haftpflicht für Grundstück und Verwaltung getrennt betrachtet, Abgrenzung unklar
  • Verträge verschiedener Objekte mit unterschiedlichen Laufzeiten, Hauptfälligkeiten und Ansprechpartnern
  • Vermögens­schaden- und Vertrauens­schadenschutz der Verwaltung nicht auf Zahl der Objekte und verwaltete Gelder abgestimmt

So läuft die Zusammenarbeit

Persönlich in Rostock, bei Ihnen in der Verwaltung oder per Video und Telefon.

  1. Kennenlernen

    Wir klären, wie Ihre Verwaltung arbeitet: Anzahl und Art der Objekte, bestehende Verträge, Abläufe bei Schäden und gewünschte Zuständigkeiten.

  2. Bestandsprüfung

    Wir nehmen die Verträge auf und zeigen Ihnen Lücken, Doppelungen und Handlungsbedarf. Die Prüfung ist unverbindlich.

  3. Konzept und Vorschlag

    Sie erhalten einen Vorschlag je Objekt oder für den Gesamtbestand, den Sie den Eigentümern vorlegen können.

  4. Laufende Betreuung

    Wir begleiten Umstellungen, melden Veränderungen, unterstützen im Schadenfall und prüfen den Bestand regelmäßig.

Schaden an einem Objekt?

Melden Sie uns Sturm-, Wasser- oder Brandschäden direkt online. Wir leiten die Meldung an den Versicherer weiter und begleiten die Abwicklung.

Schaden melden

Häufige Fragen von Hausverwaltungen

Für welche Verwaltungen ist das Modell gedacht?

Für Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften, Mietshäusern und Einzelobjekten, vom kleinen Bestand bis zur größeren Verwaltung. Die Betreuung lässt sich auch zunächst auf einzelne Objekte oder Sparten beschränken.

Wer entscheidet über Änderungen an den Versicherungen?

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften entscheidet die Gemeinschaft nach den Regeln der Teilungserklärung und der Beschlusslage. Bei Mietshäusern entscheidet der Eigentümer. Wir bereiten die Entscheidung vor und erläutern die Unterschiede; wir treffen sie nicht für Sie.

Was passiert mit bestehenden Verträgen?

Zunächst nehmen wir die Verträge auf und prüfen sie. Ob ein Vertrag bleibt, angepasst oder ersetzt wird, entscheiden Sie bzw. die Eigentümer. Ein Wechsel wird sauber vorbereitet, einschließlich Kündigung und Fristen.

Brauchen Hausverwalter eine eigene Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflicht des Grundstücks und die Haftpflicht der Verwaltung sind zwei verschiedene Risiken. Fehler in der Verwaltertätigkeit sind in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in der Regel nicht abgedeckt. Dafür gibt es die Vermögensschaden-Haftpflicht. Für Verwalter bestehen außerdem gesetzliche Anforderungen; wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Vertrag sie erfüllt.

Was kostet die Betreuung?

Für die Hausverwaltung und die Eigentümer ist die Betreuung kostenfrei. Als Versicherungsmakler erhalten wir bei einem Vertragsabschluss eine Courtage vom Versicherer, nicht von Ihnen. Eine gesonderte Vergütung durch Sie fällt nur an, wenn wir sie vorher ausdrücklich und in Textform mit Ihnen vereinbart haben. Einzelheiten stehen in unserer Erstinformation.

Können Sie auch einzelne Eigentümer beraten?

Ja. Auf Wunsch beraten wir einzelne Eigentümer zu Hausrat, Haftpflicht und Rechtsschutz oder zur Absicherung der Vermietung. Das geschieht getrennt von der Verwaltung.

Bestandsprüfung oder Betreuung für Ihre Verwaltung anfragen

Schreiben Sie uns kurz, wie viele Objekte Sie verwalten und worum es geht. Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel am nächsten Werktag.

  • Für Verwaltung und Eigentümer kostenfrei
  • Bestehende Verträge prüfen wir mit
  • Feste Ansprechpartner statt Hotline
Wann erreichen wir Sie am besten?

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