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Für Eigentümer und Vermieter

Wohngebäude­versicherung: Schutz für Ihr Haus

Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Überschwemmung: Ein Gebäudeschaden kann schnell die eigene Leistungsfähigkeit übersteigen. Wir prüfen mit Ihnen, welcher Schutz zu Ihrem Haus passt.

  • Elementarschutz als Baustein
  • Photovoltaikanlagen versicherbar
  • Beim Wechsel übernehmen wir die Formalitäten

Kurz gesagt

Die Wohngebäudeversicherung schützt das Haus selbst und alles, was fest damit verbunden ist, bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Überschwemmung, Starkregen und Rückstau sind nur mit dem Zusatzbaustein Elementarschutz versichert. Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht, finanzierende Banken verlangen sie aber in der Regel. Wir berücksichtigen Baujahr, Dachform, Sonderausstattung und Photovoltaik, damit die Versicherungssumme passt, und vergleichen zahlreiche Versicherer.

Was ist versichert?

Die Wohngebäude­versicherung schützt das Gebäude selbst und alles, was fest damit verbunden ist: Dach, Wände, Böden, Fenster, Heizung und Leitungen. Welche Leistungen im Einzelnen enthalten sind, hängt vom Tarif ab.

Feuer und Blitzschlag

Schäden am Gebäude durch Brand, Blitzschlag und Explosion, je nach Tarif auch durch den Anprall eines Fahrzeugs. Dazu gehören in der Regel auch Schäden durch Ruß und Löschwasser.

Sturm und Hagel

Schäden an Dach, Fassade und Fenstern durch Sturm und Hagel sowie Folgeschäden, wenn durch die beschädigte Stelle Regen eindringt.

Leitungswasser

Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, Rohrbruch und Frost – etwa an Böden, Wänden und Decken.

Zusatzbaustein

Elementarschäden

Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch und Erdbeben sind im Grundschutz in der Regel nicht enthalten. Der Schutz wird als eigener Baustein vereinbart.

Zusatzbaustein

Photovoltaik

Solar- und Photovoltaikanlagen sind über den Grundschutz häufig nicht oder nur eingeschränkt versichert. Sie lassen sich als Zusatzbaustein oder über einen eigenen Vertrag absichern.

Je nach Tarif

Nebengebäude

Garagen, Carports, Schuppen und andere Nebengebäude auf dem Grundstück sind je nach Tarif mitversichert oder müssen gesondert angegeben werden.

Sturm gilt nach den üblichen Bedingungen ab Windstärke 8. Über die Leistung im Schadenfall entscheidet der Versicherer nach den vereinbarten Bedingungen.

Keine Pflicht – aber für Eigentümer kaum verzichtbar

Eine gesetzliche Pflicht zur Wohngebäude­versicherung gibt es nicht. Wer ein Haus finanziert, kommt trotzdem selten ohne sie aus: Banken verlangen in der Regel einen Nachweis, bevor sie das Darlehen auszahlen.

Unabhängig davon ist das eigene Haus für die meisten Eigentümer der größte Vermögenswert. Ein Brand oder ein schwerer Leitungswasser­schaden lässt sich ohne Versicherung kaum aus eigenen Mitteln tragen.

Mieter brauchen keine Wohngebäude­versicherung. Sie sichern ihre eigenen Sachen über die Hausrat­versicherung ab.

  • Eigentümer eines selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhauses
  • Vermieter von Häusern und Mehrfamilienhäusern
  • Käufer: Ein bestehender Vertrag geht in der Regel zunächst auf Sie über – wir prüfen, ob er passt
  • Bauherren: Schutz frühzeitig klären, bevor das Gebäude fertig ist
  • Eigentumswohnung: Die Gebäude­versicherung schließt in der Regel die Eigentümergemeinschaft ab

Elementarschäden: ein eigener Baustein

Steht nach einem Starkregen der Keller unter Wasser, leistet die Wohngebäude­versicherung im Grundschutz dafür in der Regel nicht. Ohne Elementarbaustein tragen Sie einen solchen Schaden selbst.

Starkregen kann auch Gebäude treffen, die weit entfernt von Flüssen und Küsten stehen. Angesichts zunehmender Starkregenereignisse empfehlen wir, den Einschluss zu prüfen.

Ob und zu welchen Bedingungen der Baustein angeboten wird, hängt auch von der Lage des Gebäudes ab. Häufig gilt eine Selbst­beteiligung; für Rückstauschäden setzen viele Bedingungen eine funktionsfähige Rückstausicherung voraus.

  • Überschwemmung durch Starkregen
  • Hochwasser und Rückstau
  • Erdrutsch und Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Schneedruck und Lawinen
  • Vulkanausbruch

Damit die Versicherungssumme zum Haus passt

Grundlage des Vertrags sind die Angaben zu Ihrem Gebäude. Stimmen sie nicht oder nicht mehr, droht im Schadenfall eine Unter­versicherung.

Wert richtig ermitteln

Baujahr, Wohnfläche, Bauweise, Dachform und Ausstattung bestimmen den Wert. Viele Verträge sind als gleitende Neuwert­versicherung gestaltet: Die Versicherungssumme passt sich der Entwicklung der Baupreise an.

Umbauten melden

Anbau, ausgebautes Dachgeschoss, neue Heizung oder hochwertige Sanierung erhöhen den Wert des Gebäudes. Teilen Sie solche Änderungen mit, damit der Schutz mitwächst.

Sonderausstattung prüfen

Photovoltaikanlage, Garage, Carport oder Gartenhaus sind nicht in jedem Tarif enthalten. Wir klären, was mitversichert ist und was ergänzt werden sollte.

So einfach geht es

Als Versicherungsmakler in Rostock sind wir an keine Gesellschaft gebunden. Wir berücksichtigen Baujahr, Dachform, Sonderausstattung und Elementarschutz.

  1. Beratungsgespräch

    Wir erfassen Ihr Objekt: Baujahr, Lage, Bauweise und Sonderausstattung – persönlich in Rostock, per Telefon oder Video.

  2. Vergleich

    Wir vergleichen Tarife und Bedingungen zahlreicher Versicherer, abgestimmt auf Ihr Gebäude.

  3. Empfehlung

    Sie erhalten eine nachvollziehbare Empfehlung mit Leistungen, Bausteinen und Beitrag.

  4. Abschluss & Service

    Wir begleiten den Abschluss, kümmern uns beim Wechsel um die Kündigung des alten Vertrags und bleiben Ihr Ansprechpartner.

Schaden passiert?

Melden Sie uns Sturm-, Wasser- oder Brandschäden am Gebäude direkt online. Wir leiten die Meldung an den Versicherer weiter und begleiten die Abwicklung.

Schaden melden

Photovoltaikanlage auf dem Dach?

Ob der Einschluss in die Wohngebäude­versicherung genügt oder ein eigener Vertrag sinnvoll ist, hängt von Anlage, Speicher und Ertrag ab.

Zur Photovoltaikversicherung

Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Sie schützt das Gebäude – nicht den Hausrat – bei Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel. Mit dem Zusatzbaustein Elementarschutz sind auch Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch und Erdbeben versicherbar. Der genaue Umfang richtet sich nach dem Tarif.

Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Nein, eine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Finanzierende Banken verlangen sie aber in der Regel als Voraussetzung für das Darlehen. Auch ohne Finanzierung ist sie für Eigentümer von zentraler Bedeutung, weil ein großer Gebäudeschaden sonst aus eigenen Mitteln getragen werden müsste.

Brauche ich als Mieter eine Wohngebäudeversicherung?

Nein. Die Wohngebäudeversicherung ist Sache des Eigentümers. Als Mieter sichern Sie Ihre eigenen Sachen über die Hausratversicherung ab; für Schäden an der gemieteten Wohnung ist der Einschluss von Mietsachschäden in der Privathaftpflicht wichtig.

Ist Elementarschutz in der Gebäudeversicherung enthalten?

In der Regel nicht. Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch oder Erdbeben müssen als Zusatzbaustein vereinbart werden. Angesichts zunehmender Starkregenereignisse empfehlen wir, den Einschluss zu prüfen.

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Der Beitrag hängt von Gebäudetyp, Baujahr, Lage, Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und den gewählten Bausteinen ab. Eine seriöse Zahl lässt sich erst mit den Angaben zu Ihrem Haus nennen. Wir vergleichen zahlreiche Versicherer und legen Ihnen konkrete Angebote mit Leistungen und Beitrag vor.

Was passiert bei einem Leitungswasserschaden?

Versichert sind Schäden am Gebäude durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, etwa nach einem Rohrbruch oder durch Frost. Dazu zählen je nach Tarif auch Folgeschäden an Wänden, Estrich und fest verlegten Böden sowie die Kosten für Leckortung und Trocknung. Bewegliche Sachen ersetzt die Hausratversicherung.

Was ist beim Wechsel der Wohngebäudeversicherung zu beachten?

Wichtig sind ein lückenloser Übergang und eine Versicherungssumme, die zum Gebäude passt, damit keine Unterversicherung entsteht. Bekannte Schäden oder Mängel müssen im neuen Antrag angegeben werden. Wir begleiten den Wechsel und übernehmen die Formalitäten.

Ist eine Photovoltaikanlage über die Wohngebäudeversicherung mitversichert?

Häufig nicht oder nur eingeschränkt. In der Regel braucht es einen Zusatzbaustein oder eine eigene Photovoltaikversicherung. Wir prüfen kostenlos, wie Ihre Anlage derzeit abgesichert ist.

Was bietet SCHOENFINANZ bei der Wohngebäudeversicherung?

Wir vergleichen als Versicherungsmakler in Rostock zahlreiche Versicherer und empfehlen einen passenden Tarif. Dabei berücksichtigen wir Baujahr, Dachform, Sonderausstattung und Elementarschutz. Die Beratung ist für Sie kostenlos, und im Schadenfall unterstützen wir Sie bei Meldung und Abwicklung.

Schadenbeispiel: Dachstuhlbrand im Einfamilienhaus

Beispiel: Ein Kurzschluss in der Elektroinstallation löst einen Brand im Dachstuhl aus, die Feuerwehr löscht mit Wasser. Dachstuhl, Eindeckung, Dämmung und Elektroinstallation sind zerstört. Je nach Tarif trägt die Wohngebäudeversicherung die versicherten Kosten für Wiederaufbau, Innenausbau sowie Aufräumen und Entsorgung. Möbel und Einrichtung sind Sache der Hausratversicherung.

Schadenbeispiel: Ein Sturm wirft einen Baum auf das Haus

Beispiel: Bei einem Herbststurm stürzt eine Kiefer auf das Haus, Dachstuhl und Dachfenster sind beschädigt, Regen dringt ins Obergeschoss ein. Je nach Tarif trägt die Wohngebäudeversicherung die versicherten Reparatur- und Trocknungskosten. Ob auch die Kosten für das Entfernen des Baumes übernommen werden, hängt vom Tarif ab.

Schadenbeispiel: Starkregen flutet den Keller

Beispiel: Nach einem Starkregen steht der Keller unter Wasser, Heizung und Elektroinstallation sind beschädigt, die Wände durchfeuchtet. Ohne Elementarbaustein leistet die Wohngebäudeversicherung dafür in der Regel nicht. Mit Elementarschutz sind die Sanierungskosten je nach Tarif versichert, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Kostenlose Beratung zur Wohngebäudeversicherung anfragen

Ob Neubau, Hauskauf, Wechsel oder Prüfung eines bestehenden Vertrags: Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Hilfreich sind Baujahr, Wohnfläche und Lage des Gebäudes.

  • Erstberatung kostenlos und unverbindlich
  • Bestehende Verträge prüfen wir mit
  • Elementarschutz und Photovoltaik im Blick
Wie dürfen wir uns melden?
Wann erreichen wir Sie am besten?

Bitte senden Sie über dieses Formular keine Gesundheitsdaten, Bankdaten oder Ausweiskopien. Solche Angaben klären wir im persönlichen Gespräch.

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