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Private Sachversicherungen

Hausrat­versicherung: Schutz für alles, was Ihr Zuhause ausmacht

Einbruch, Feuer, Leitungswasser oder Sturm: Wir prüfen mit Ihnen, welche Versicherungssumme und welche Bausteine zu Ihrem Haushalt passen, und vergleichen zahlreiche Versicherer.

  • An keine Gesellschaft gebunden
  • Über 50 Gesellschaften im Vergleich
  • Beim Wechsel übernehmen wir die Formalitäten

Kurz gesagt

Die Hausratversicherung ersetzt Ihr bewegliches Eigentum, also alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden, nach Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel; Elementarschäden lassen sich zusätzlich einschließen. Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats entsprechen, sonst droht Unterversicherung. Auch als Mieter brauchen Sie sie, denn die Versicherung des Vermieters schützt nur das Gebäude. Wir vergleichen zahlreiche Versicherer und achten auf Details wie Wertsachen, grobe Fahrlässigkeit und Überspannung.

Leistungsumfang der Hausrat­versicherung

Die Hausrat­versicherung ersetzt Ihr bewegliches Eigentum, wenn es durch eine versicherte Gefahr zerstört, beschädigt oder gestohlen wird. Welche Leistungen im Einzelnen enthalten sind, hängt vom Tarif ab.

Einbruchdiebstahl und Raub

Ersatz für gestohlene oder beim Einbruch beschädigte Sachen wie Elektronik, Möbel und Kleidung. Schmuck und Bargeld sind bis zur vereinbarten Grenze versichert.

Feuer und Explosion

Schäden am Hausrat durch Brand, Blitzschlag und Explosion, je nach Tarif auch durch den Anprall eines Fahrzeugs. Schäden durch Ruß und Löschwasser an Ihren Sachen gehören in der Regel dazu.

Leitungswasser

Schäden durch Wasser, das bestimmungswidrig austritt – etwa nach einem Rohrbruch oder aus einer defekten Waschmaschine, je nach Tarif auch aus einem Aquarium.

Sturm und Hagel

Schäden am Hausrat durch Sturm und Hagel. Sturm gilt nach den üblichen Bedingungen ab Windstärke 8.

Zusatzbaustein

Elementarschäden

Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen sind im Grundschutz in der Regel nicht enthalten. Der Schutz lässt sich als eigener Baustein vereinbaren.

Je nach Tarif

Fahrraddiebstahl

Fahrräder und E-Bikes sind in der Wohnung und im eigenen verschlossenen Kellerraum mitversichert. Der Diebstahl unterwegs ist je nach Tarif eingeschlossen oder als Baustein wählbar.

Ersetzt wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert, also der Preis für eine gleichwertige neue Sache. Für Wertsachen und Bargeld gelten vereinbarte Höchstgrenzen. Über die Leistung im Schadenfall entscheidet der Versicherer nach den vereinbarten Bedingungen.

Was zum Hausrat gehört – und was nicht

Vereinfacht gilt: Hausrat ist alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden. Was fest mit dem Haus verbunden ist, gehört zum Gebäude.

Die Hausrat­versicherung ist für Mieter und Eigentümer gleichermaßen gedacht. Sie ersetzt bewegliche Sachen – nicht aber Gebäudebestandteile wie Wände, Decken, fest verlegte Böden, Heizung oder Leitungen. Dafür ist die Wohngebäude­versicherung des Eigentümers zuständig.

Für Schäden, die Sie als Mieter an der gemieteten Wohnung verursachen, kommt die Privat­haftpflicht­versicherung in Betracht, sofern Mietsachschäden eingeschlossen sind.

  • Möbel, Teppiche, Gardinen und Lampen
  • Elektronik und Haushaltsgeräte: Fernseher, Computer, Waschmaschine
  • Kleidung, Bücher, Sportgeräte und Werkzeug
  • Wertsachen wie Schmuck und Bargeld, bis zur vereinbarten Grenze
  • Fahrräder und E-Bikes, unterwegs je nach Tarif
  • Vorräte und Sachen im Keller oder auf dem Dachboden
  • Einbauten, die Sie als Mieter selbst eingebracht haben, je nach Tarif

Die passende Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats entsprechen. Ist sie zu niedrig, kann der Versicherer die Leistung im Schadenfall anteilig kürzen – auch bei kleineren Schäden.

Viele Versicherer arbeiten deshalb mit einem Pauschalwert je Quadratmeter Wohnfläche. Wird dieser Wert vereinbart, verzichten sie in der Regel auf den Einwand der Unter­versicherung. Für die meisten Haushalte ist das ein praktikabler Weg.

Bei hochwertiger Einrichtung, Sammlungen oder teuren Rädern reicht die Pauschale nicht in jedem Fall. Dann ermitteln wir die Summe gemeinsam mit Ihnen und prüfen die Grenzen für Wertsachen.

  • Wohnfläche korrekt angeben – sie ist die Grundlage der Berechnung
  • Hochwertige Einrichtung, Technik oder Sammlungen gesondert betrachten
  • Höchstgrenzen für Schmuck, Bargeld und andere Wertsachen prüfen
  • Wert von Fahrrädern und E-Bikes berücksichtigen
  • Umzug und Änderungen der Wohnfläche dem Versicherer melden
  • Nach größeren Anschaffungen die Summe überprüfen

Worauf es im Tarif ankommt

Hausrattarife unterscheiden sich weniger bei den Grundgefahren als bei den Details. Diese Punkte sehen wir uns im Vergleich genauer an.

Außen­versicherung

Schutz für Sachen, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden, etwa Gepäck auf Reisen. Umfang und Grenzen unterscheiden sich je nach Versicherer.

Wertsachen

Für Schmuck, Bargeld, Uhren und Kunst gelten Höchstgrenzen. Sie sollten zu dem passen, was Sie tatsächlich besitzen.

Grobe Fahrlässigkeit

Etwa die unbeaufsichtigte Kerze oder das gekippte Fenster. Viele Tarife verzichten ganz oder bis zu einer Grenze darauf, die Leistung deshalb zu kürzen.

Überspannung

Schäden an Elektrogeräten durch Überspannung nach einem Blitz sind je nach Tarif eingeschlossen.

Was nach einem Schaden zu tun ist

Ob Wasserschaden, Brand oder Einbruch: Wer geordnet vorgeht, erleichtert die Abwicklung. Wir unterstützen Sie bei der Schadenmeldung und begleiten den weiteren Ablauf.

  1. Schaden begrenzen

    Wasserzufuhr abstellen, Sachen in Sicherheit bringen, bei Feuer die Feuerwehr rufen. Bringen Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr.

  2. Dokumentieren

    Fotografieren Sie den Schaden, bevor Sie aufräumen. Bei einem Einbruch erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und erstellen eine Liste der gestohlenen Sachen.

  3. Informieren und melden

    Informieren Sie Vermieter oder Hausverwaltung und melden Sie den Schaden zügig dem Versicherer – gern über uns.

  4. Aufbewahren

    Heben Sie beschädigte Sachen, Kaufbelege und Rechnungen möglichst auf, bis der Versicherer sie freigibt.

Warum SCHOENFINANZ?

Als Versicherungsmakler in Rostock sind wir an keine Gesellschaft gebunden. Wir vergleichen zahlreiche Versicherer und empfehlen einen Tarif, der zu Ihrer Wohnsituation passt.

Wir fragen nach Wohnfläche, Einrichtung und dem, was Ihnen wichtig ist – etwa Fahrräder, Wertsachen oder Elementarschutz. Bestehende Verträge prüfen wir mit. Beim Wechsel kümmern wir uns um die Kündigung des alten Vertrags und einen lückenlosen Übergang.

  • Vergleich zahlreicher Versicherer
  • Persönliche Beratung vor Ort in Rostock, per Telefon oder Video
  • Unterstützung bei Schadenmeldung und Abwicklung
  • Im Jahres-Kurz-Check prüfen wir, ob Ihr Vertrag noch passt

Schaden passiert?

Melden Sie uns Einbruch, Wasser- oder Brandschaden direkt online. Wir leiten die Meldung an den Versicherer weiter und begleiten die Abwicklung.

Schaden melden

Häufige Fragen zur Hausratversicherung

Was deckt die Hausratversicherung ab?

Sie schützt Ihren Hausrat – Möbel, Elektronik, Kleidung, Wertsachen bis zur vereinbarten Grenze – bei Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Elementarschäden wie Überschwemmung lassen sich als Zusatzbaustein vereinbaren. Der genaue Umfang richtet sich nach dem Tarif.

Ersetzt die Hausratversicherung auch Schäden am Gebäude?

Nein. Sie ersetzt bewegliche Sachen. Wände, Decken, fest verlegte Böden, Heizung und Leitungen gehören zum Gebäude und fallen unter die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. In vielen Tarifen eingeschlossen sind allerdings Reparaturkosten für Türen, Fenster und Schlösser nach einem Einbruch in eine Mietwohnung.

Brauche ich als Mieter eine Hausratversicherung?

Eine Pflicht besteht nicht. Die Versicherung des Vermieters schützt aber nur das Gebäude, nicht Ihre Sachen. Ob sich der Vertrag für Sie lohnt, hängt davon ab, ob Sie Ihren Hausrat nach einem Brand oder Einbruch aus eigenen Mitteln ersetzen könnten.

Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?

Sie sollte dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats entsprechen. Viele Versicherer bieten einen Pauschalwert je Quadratmeter Wohnfläche an und verzichten dann auf den Einwand der Unterversicherung. Wir prüfen, ob dieser Wert zu Ihrem Haushalt passt oder ob eine individuelle Summe sinnvoller ist.

Ist Elementarschutz sinnvoll?

Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch oder Erdbeben sind im Grundschutz der Hausratversicherung in der Regel nicht enthalten. Sie müssen als Zusatzbaustein vereinbart werden. Angesichts zunehmender Starkregenereignisse empfehlen wir, den Einschluss zu prüfen – besonders bei Erdgeschoss- und Kellerräumen.

Was kostet eine Hausratversicherung?

Der Beitrag hängt von Wohnfläche, Wohnort, Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und den gewählten Bausteinen ab. Eine seriöse Zahl lässt sich erst mit Ihren Angaben nennen. Wir vergleichen zahlreiche Versicherer und legen Ihnen konkrete Angebote mit Leistungen und Beitrag vor.

Was ist bei einem Einbruch versichert?

Die Hausratversicherung ersetzt gestohlene und beim Einbruch beschädigte Sachen in der Regel zum Wiederbeschaffungswert – Schmuck und Bargeld bis zur vereinbarten Grenze. In vielen Tarifen sind auch Reparaturkosten für aufgebrochene Türen, Fenster und Schlösser eingeschlossen. Einfacher Diebstahl ohne Einbruch ist in der Regel nicht versichert.

Gilt die Hausratversicherung auch außerhalb der Wohnung?

Viele Tarife enthalten eine Außenversicherung, zum Beispiel für Gepäck auf Reisen oder den Laptop unterwegs. Fahrraddiebstahl außerhalb der Wohnung ist je nach Tarif eingeschlossen oder als Baustein wählbar. Umfang, Dauer und Grenzen unterscheiden sich je nach Versicherer.

Kann ich meine Hausratversicherung kündigen?

Hausratversicherungen lassen sich in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres kündigen; maßgeblich ist die im Vertrag vereinbarte Frist. Nach einem Schadenfall besteht ein Sonderkündigungsrecht. Beim Wechsel übernehmen wir die Formalitäten und achten auf einen lückenlosen Übergang.

Was ist bei einem Wasserschaden zu tun?

Wasserzufuhr abstellen, den Schaden mit Fotos dokumentieren, Vermieter oder Hausverwaltung und gegebenenfalls betroffene Nachbarn informieren und den Schaden zügig dem Versicherer melden. Beschädigte Sachen möglichst aufbewahren, bis der Versicherer sie freigibt. Wir unterstützen Sie bei der Schadenmeldung und der Abwicklung.

Schadenbeispiel: Einbruchdiebstahl in die Wohnung

Beispiel: Einbrecher hebeln ein Fenster auf und stehlen Laptop, Kamera und Schmuck. Je nach Tarif ersetzt die Hausratversicherung die gestohlenen Sachen zum Wiederbeschaffungswert – auch bei einem zwei Jahre alten Laptop ist das der Preis eines gleichwertigen neuen Geräts. Für Schmuck gilt die vereinbarte Grenze, eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird abgezogen.

Schadenbeispiel: Küchenbrand

Beispiel: Fett entzündet sich auf dem Herd, die Feuerwehr löscht, die Wohnung ist verrußt und durch Löschwasser beschädigt. Die Hausratversicherung ersetzt je nach Tarif Möbel, Elektronik und Kleidung sowie Aufräum- und Reinigungskosten für den Hausrat, in vielen Tarifen auch Hotelkosten, solange die Wohnung unbewohnbar ist. Schäden am Gebäude sind Sache der Wohngebäudeversicherung des Eigentümers.

Schadenbeispiel: Der Waschmaschinenschlauch platzt

Beispiel: Nachts platzt der Zulaufschlauch, das Wasser läuft stundenlang unbemerkt. Aufgequollene Möbel und Teppiche ersetzt je nach Tarif die Hausratversicherung. Parkett, Wände und Decken gehören zum Gebäude und fallen unter die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Wird die Wohnung darunter beschädigt und trifft Sie ein Verschulden, kommt Ihre Privathaftpflicht in Betracht.

Kostenlose Beratung zur Hausratversicherung anfragen

Ob neuer Vertrag, Wechsel, zusätzlicher Elementarschutz oder Prüfung eines bestehenden Vertrags: Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Hilfreich ist die Wohnfläche in Quadratmetern.

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