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Für die Zulassung
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Sie wollen ein Fahrzeug zulassen oder ummelden? Schicken Sie uns die Eckdaten. Wir klären den Versicherungsschutz und senden Ihnen die elektronische Versicherungsbestätigung.
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Dann rufen Sie uns bitte an – am Telefon geht es am schnellsten. Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr und nach Vereinbarung.
Vielen Dank – Ihre eVB-Anfrage ist bei uns eingegangen.
Sie erhalten in wenigen Minuten eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die eVB-Nummer senden wir Ihnen, sobald der Versicherungsschutz geklärt ist. Wenn es eilt, rufen Sie uns bitte an.
Zur StartseiteDie Anfrage ist noch keine eVB-Nummer und keine Deckungszusage. Bitte fahren Sie erst zur Zulassungsstelle, wenn Sie die Nummer von uns erhalten haben.
Bestehendes Fahrzeug, nur der Beitrag soll sinken?
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eVB-Nummer kurz erklärt
Was ist die eVB-Nummer?
Die elektronische Versicherungsbestätigung ist ein siebenstelliger Code aus Buchstaben und Ziffern. Mit ihm weisen Sie der Zulassungsstelle nach, dass für Ihr Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Ohne eVB-Nummer wird kein Fahrzeug zugelassen.
Wann brauche ich eine eVB-Nummer?
Bei jeder Zulassung: Neuwagen, Gebrauchtwagen mit Halterwechsel, Wiederzulassung nach einer Stilllegung, in vielen Fällen bei der Ummeldung nach einem Umzug sowie für Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen. Auch beim Wechsel des Versicherers wird eine neue Bestätigung übermittelt.
Bin ich mit der eVB-Nummer schon versichert?
Mit der Zulassung besteht vorläufiger Schutz in der Kfz-Haftpflicht. Kaskoschutz besteht vorläufig nur, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Der endgültige Vertrag kommt mit dem Versicherungsschein zustande.
Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?
Das legt der Versicherer fest; die Gültigkeit ist begrenzt, häufig auf einige Monate. Wird das Fahrzeug in dieser Zeit nicht zugelassen, verfällt die Nummer ohne Kosten.
Was kostet die eVB-Nummer?
Nichts. Kosten entstehen erst durch den Versicherungsvertrag, wenn das Fahrzeug zugelassen wird.
Was muss ich zur Zulassungsstelle mitbringen?
In der Regel: eVB-Nummer, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Nachweis der Hauptuntersuchung, ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und bei Gebrauchtwagen die bisherigen Kennzeichen. Maßgeblich sind die Angaben Ihrer Zulassungsstelle.