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Für Arbeitgeber
Betriebliche Altersvorsorge: Betriebsrente für Ihr Team
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bauen Ihre Beschäftigten über den Betrieb eine zusätzliche Rente auf. Wir zeigen Ihnen, welche Pflichten Sie als Arbeitgeber haben, welcher Durchführungsweg zu Ihrem Betrieb passt und wie die Einführung gelingt.
- Über 30 Jahre Erfahrung
- An keine Gesellschaft gebunden
- Für Betriebe jeder Größe
Kurz gesagt
Über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bauen Beschäftigte über den Arbeitgeber eine zusätzliche Rente auf, finanziert durch Entgeltumwandlung, den Arbeitgeber oder beide. Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung; je nach Durchführungsweg muss der Arbeitgeber dazu einen Zuschuss zahlen. Für kleine Betriebe ist häufig die Direktversicherung der einfachste Weg. Wir begleiten Betriebe in Rostock und Mecklenburg-Vorpommern von der Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung.
Was ist die betriebliche Altersvorsorge?
Von betrieblicher Altersvorsorge spricht man, wenn ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten aus Anlass des Arbeitsverhältnisses Leistungen für das Alter, bei Invalidität oder für Hinterbliebene zusagt. Sie ergänzt die gesetzliche Rente. Finanziert wird sie auf drei Wegen.
Entgeltumwandlung
Beschäftigte verzichten auf einen Teil ihres Bruttoentgelts. Dieser Teil fließt über den Arbeitgeber in die bAV. Die Beiträge sind bis zu gesetzlichen Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigt.
Arbeitgeberfinanziert
Der Betrieb zahlt die Beiträge zusätzlich zum Gehalt. Das ist eine freiwillige Leistung, mit der Sie Mitarbeiter gewinnen und halten können.
Mischfinanziert
Beschäftigte und Arbeitgeber zahlen gemeinsam ein. Häufig stockt der Betrieb die Entgeltumwandlung über den gesetzlichen Zuschuss hinaus auf.
Entgeltumwandlung: Anspruch Ihrer Beschäftigten, Zuschuss von Ihnen
Ob es in Ihrem Betrieb eine bAV gibt, entscheiden Sie nicht allein: Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
Verlangt ein Mitarbeiter die Entgeltumwandlung, müssen Sie sie ermöglichen. Deshalb lohnt es sich, die bAV im Betrieb einheitlich zu regeln, bevor die erste Anfrage kommt.
Gilt für Ihren Betrieb ein Tarifvertrag, kann er eigene Vorgaben zur bAV enthalten – etwa zum Durchführungsweg, zum Zuschuss oder dazu, ob Tarifentgelt umgewandelt werden darf.
- Anspruch auf Umwandlung künftigen Entgelts bis zu einer gesetzlichen Höchstgrenze, die jährlich angepasst wird
- Durchführungsweg und Anbieter bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber
- Bieten Sie weder Pensionskasse noch Pensionsfonds an, können Beschäftigte eine Direktversicherung verlangen
- Sparen Sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, müssen Sie einen gesetzlich festgelegten Zuschuss dazugeben
- Der Pflichtzuschuss gilt für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds
- Anwartschaften aus Entgeltumwandlung bleiben den Beschäftigten von Beginn an erhalten – auch bei einem Arbeitgeberwechsel
Fünf Wege zur Betriebsrente im Vergleich
Das Gesetz kennt fünf Durchführungswege. Sie unterscheiden sich darin, wer die Versorgung trägt, wie das Geld angelegt wird und wie viel Verwaltung im Betrieb bleibt.
| Durchführungsweg | So funktioniert er | Typisch für |
|---|---|---|
| Direktversicherung | Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Renten- oder Lebensversicherung auf das Leben des Mitarbeiters ab. Bezugsberechtigt sind der Mitarbeiter und seine Hinterbliebenen. | Kleine und mittlere Betriebe, die eine einfache Lösung mit wenig Verwaltungsaufwand suchen |
| Pensionskasse | Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die ähnlich wie ein Lebensversicherer arbeitet. Die Beschäftigten haben einen Rechtsanspruch gegen die Kasse. | Unternehmen und Branchen mit eigener Kasse, häufig auf Grundlage eines Tarifvertrags |
| Pensionsfonds | Eine rechtlich selbstständige Einrichtung mit Rechtsanspruch der Beschäftigten. Sie ist in der Kapitalanlage freier als Direktversicherung und Pensionskasse und kann stärker in Aktien investieren. | Größere Unternehmen, auch zur Auslagerung bestehender Pensionszusagen |
| Unterstützungskasse | Eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die die Versorgung für den Arbeitgeber durchführt. Sie gewährt formal keinen Rechtsanspruch; der Arbeitgeber steht für die Leistung ein. Häufig sichert die Kasse die Zusagen über Versicherungen ab. | Höhere Versorgungen, etwa für Führungskräfte und Geschäftsführer |
| Direktzusage | Der Arbeitgeber sagt die Leistung unmittelbar zu, bildet dafür Rückstellungen in der Bilanz und zahlt später selbst. Die Verpflichtung lässt sich über eine Rückdeckungsversicherung absichern. | Gesellschafter-Geschäftsführer und größere Unternehmen |
Welcher Weg passt, hängt von Betriebsgröße, Belegschaft, bestehenden Zusagen und einem möglichen Tarifvertrag ab. Bilanzielle und steuerliche Folgen stimmen Sie mit Ihrem Steuerberater ab.
Arbeitgeberfinanzierte bAV: mehr als eine Pflichtaufgabe
Mit einem eigenen Beitrag machen Sie aus der gesetzlichen Pflicht ein Angebot, das Bewerber und Mitarbeiter wahrnehmen.
Mitarbeiter gewinnen und halten
Eine vom Betrieb bezahlte Betriebsrente ist eine Zusatzleistung, die über Jahre wirkt. Sie können die Beiträge zum Beispiel nach Betriebszugehörigkeit staffeln – nach sachlichen, für alle nachvollziehbaren Regeln.
Förderung bei geringerem Einkommen
Für arbeitgeberfinanzierte Beiträge zugunsten von Beschäftigten mit geringerem Einkommen kann es eine staatliche Förderung geben – abhängig von der aktuellen Rechtslage. Die Details klärt Ihr Steuerberater.
Kombiniert mit der bKV
Die betriebliche Krankenversicherung wirkt im Alltag, die Betriebsrente auf lange Sicht. Zusammen ergeben beide ein Vorsorgepaket für Ihr Team.
Zur betrieblichen KrankenversicherungWas Arbeitgeber bei der bAV beachten müssen
Eine Versorgungszusage bindet Ihren Betrieb über Jahrzehnte. Diese Punkte sollten vor der Einführung geklärt und schriftlich festgehalten sein.
Bewährt hat sich eine Versorgungsordnung: Sie legt fest, wer welche Leistung erhält, welcher Durchführungsweg gilt und wie Sonderfälle wie Elternzeit oder Ausscheiden behandelt werden.
Wie weit Ihre Einstandspflicht reicht, hängt unter anderem von der Art der Zusage ab. Das ist eine arbeitsrechtliche Frage, die ein Fachanwalt beurteilt.
- Information: Beschäftigte haben Anspruch auf Auskunft über ihre Anwartschaft – etwa zur erreichten Höhe und zu den Folgen eines Ausscheidens
- Gleichbehandlung: Unterschiede zwischen Mitarbeitergruppen brauchen einen sachlichen Grund
- Haftung: Sie stehen für die zugesagte Leistung ein – auch dann, wenn ein Versicherer oder eine Versorgungseinrichtung sie durchführt
- Zuschuss: Eingesparte Sozialversicherungsbeiträge geben Sie im gesetzlich festgelegten Umfang weiter
- Mitbestimmung: Gibt es einen Betriebsrat, ist er bei der Ausgestaltung zu beteiligen
- Dokumentation: Zusagen, Umwandlungsvereinbarungen und Beratungsnachweise geordnet aufbewahren
Keine Rechts- oder Steuerberatung
SCHOENFINANZ berät zu Durchführungswegen, Tarifen und Anbietern und begleitet die Einrichtung. Wir leisten keine Rechts- und keine Steuerberatung. Arbeitsrechtliche Fragen – etwa zur Versorgungsordnung, zur Gleichbehandlung oder zur Haftung – klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Steuerliche und bilanzielle Fragen klärt Ihr Steuerberater.
Bei fondsgebundenen Tarifen hängt die spätere Leistung von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden – bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Hinweis auf künftige Ergebnisse. Welche Garantien ein Tarif enthält, steht in den Vertragsunterlagen.
In fünf Schritten zur bAV in Ihrem Betrieb
Wir begleiten Sie von der Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung – persönlich in Rostock oder per Video und Telefon.
Bestand und Ziele klären
Gibt es bereits Zusagen oder einen Tarifvertrag? Wen soll die bAV einbeziehen, und was möchten Sie als Arbeitgeber beitragen?
Durchführungsweg und Anbieter wählen
Wir stellen passende Wege und Tarife zahlreicher Versicherer gegenüber – mit den Unterschieden bei Kosten, Garantien, Kapitalanlage und Verwaltung.
Regeln festlegen
Die Eckpunkte fließen in eine Versorgungsordnung und in die Umwandlungsvereinbarungen. Die rechtliche und steuerliche Prüfung übernehmen Fachanwalt und Steuerberater.
Belegschaft informieren
Wir stellen die bAV im Betrieb vor und beraten Ihre Mitarbeiter auf Wunsch einzeln. Jede Beratung wird dokumentiert.
Laufend betreuen
Eintritte, Austritte, Elternzeit, Beitragsänderungen: Wir bleiben Ansprechpartner für Sie, Ihre Lohnbuchhaltung und Ihre Mitarbeiter.
Altersvorsorge für Geschäftsführer
Für Geschäftsführer mit eigener Beteiligung am Unternehmen gelten besondere Regeln.
Gesellschafter-Geschäftsführer sind häufig nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und bauen dort dann keine weiteren Ansprüche auf. Die Versorgung über die eigene Gesellschaft kann diese Lücke schließen – je nach Bedarf über eine Direktversicherung, eine Unterstützungskasse oder eine Direktzusage.
Ob das Finanzamt eine solche Zusage anerkennt, hängt von mehreren Voraussetzungen ab. Deshalb sollte Ihr Steuerberater von Beginn an eingebunden sein.
Besteht bereits eine Pensionszusage, lohnt ein Blick auf die Finanzierung: Reicht die Rückdeckung für die zugesagte Leistung, und was bedeutet die Zusage für einen späteren Verkauf oder eine Übergabe des Unternehmens?
- Bestehende Zusagen und Rückdeckung prüfen
- Passenden Durchführungsweg auswählen
- Absicherung bei Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene mitdenken
Ihre Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge
Muss ich als Arbeitgeber eine bAV anbieten?
Ja, sobald ein Mitarbeiter es verlangt: Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Eine vom Betrieb bezahlte bAV ist dagegen freiwillig, soweit kein Tarifvertrag etwas anderes vorsieht.
Wann muss ich einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung zahlen?
Wenn Sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen und die bAV über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds läuft. Die Höhe ist gesetzlich festgelegt; Tarifverträge können abweichende Regeln enthalten. Wie sich das in Ihrer Lohnabrechnung auswirkt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater oder Lohnbüro.
Welcher Durchführungsweg passt zu einem kleinen Betrieb?
Häufig die Direktversicherung, weil sie einfach einzurichten ist und wenig Verwaltung verursacht. Ob das auch für Ihren Betrieb gilt, hängt von Belegschaft, Zielen und bestehenden Zusagen ab. Das klären wir im Gespräch.
Was passiert mit der bAV, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?
Anwartschaften aus Entgeltumwandlung bleiben dem Mitarbeiter erhalten. Arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften bleiben erhalten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Je nach Durchführungsweg und Tarif kann der Mitarbeiter den Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, privat fortführen oder beitragsfrei stellen.
Hafte ich als Arbeitgeber für die Betriebsrente?
Grundsätzlich ja: Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der zugesagten Leistung ein, auch wenn ein Versicherer, eine Pensionskasse oder eine andere Einrichtung sie durchführt. Wie groß dieses Risiko im Einzelfall ist, hängt von der Art der Zusage und vom gewählten Weg ab. Die rechtliche Bewertung übernimmt ein Fachanwalt.
Wie wird die bAV steuerlich und in der Sozialversicherung behandelt?
Beiträge sind bis zu gesetzlichen Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigt; die Grenzen werden jährlich angepasst. Die späteren Leistungen sind in der Regel steuerpflichtig, und gesetzlich Krankenversicherte zahlen darauf in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Was das im Einzelfall bedeutet, klärt Ihr Steuerberater.
Lohnt sich die Entgeltumwandlung für meine Mitarbeiter?
Das hängt vom Einzelfall ab: vom Einkommen, vom Arbeitgeberzuschuss, vom Tarif und davon, wie die Leistung im Alter belastet wird. Zu bedenken ist auch: Auf den sozialversicherungsrechtlich begünstigten Teil des umgewandelten Entgelts fließen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die gesetzliche Rente kann dadurch etwas geringer ausfallen. Wir besprechen das in der Einzelberatung mit Ihren Mitarbeitern.
Kann ich bAV und betriebliche Krankenversicherung kombinieren?
Ja. Beide Leistungen sind voneinander unabhängig und ergänzen sich: Die betriebliche Krankenversicherung nutzen Ihre Mitarbeiter schon während des Arbeitslebens, die Betriebsrente wirkt im Alter. Welche Kombination zu Budget und Belegschaft passt, besprechen wir mit Ihnen.
Prüfen Sie auch eine bestehende bAV?
Ja. Wir sehen uns bestehende Verträge und Zusagen an: Passen Durchführungsweg und Tarif noch, ist der Pflichtzuschuss berücksichtigt, sind die Unterlagen vollständig? Rechtliche Fragen zu älteren Zusagen klärt ein Fachanwalt.
bAV-Beratung für Ihr Unternehmen anfragen
Schreiben Sie uns kurz, wie viele Beschäftigte Ihr Unternehmen hat und ob es bereits eine betriebliche Altersvorsorge gibt. Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel am nächsten Werktag.
- Beratung kostenlos und unverbindlich
- Bestehende Versorgungen prüfen wir mit
- Begleitung bei Einführung und Information der Belegschaft
- Lieber telefonisch?0381 – 444 30 – 0
- Persönlich in Rostock
Tessiner Str. 27, 18055 Rostock
Vielen Dank – Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen.
Sie erhalten in wenigen Minuten eine Bestätigung per E-Mail. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.
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