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Rechtsschutzversicherung: Kostenschutz, wenn es zum Streit kommt
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im versicherten Umfang die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachter. Wir klären mit Ihnen, welche Bausteine zu Ihrem Alltag passen, und vergleichen zahlreiche Versicherer.
- An keine Gesellschaft gebunden
- Über 50 Gesellschaften im Vergleich
- Bausteine nach Bedarf kombinierbar
Kurz gesagt
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im versicherten Umfang die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachter und, wenn Sie unterliegen, die Kosten der Gegenseite. Versichert wird nach Lebensbereichen: Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen. In den meisten Tarifen gilt eine Wartezeit, häufig drei Monate, und Streit mit einer Ursache vor Vertragsbeginn ist nicht versichert. Wir stellen mit Ihnen die passenden Bausteine zusammen und vergleichen zahlreiche Versicherer.
Welche Kosten die Rechtsschutzversicherung trägt
Wer sein Recht klären lassen will, muss zunächst zahlen: den eigenen Anwalt, das Gericht, bei Bedarf einen Sachverständigen. Die Rechtsschutzversicherung trägt diese Kosten im versicherten Umfang und bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Anwaltskosten
Die gesetzliche Vergütung des Anwalts, den Sie beauftragen. In den meisten Tarifen wählen Sie die Kanzlei frei.
Gerichtskosten
Die Gebühren des Gerichts sowie die Entschädigung für Zeugen und vom Gericht bestellte Sachverständige.
Gutachterkosten
Kosten für Sachverständige, soweit sie nach den Bedingungen versichert sind – etwa ein technisches Gutachten nach einem Verkehrsunfall.
Kosten der Gegenseite
Müssen Sie nach einem verlorenen Prozess die Kosten der Gegenseite erstatten, übernimmt der Versicherer auch diese.
Viele Tarife enthalten außerdem eine telefonische Erstberatung durch Rechtsanwälte und die Kosten einer Mediation. Versichert sind die Kosten eines Rechtsstreits, nicht sein Erfolg: Wie ein Streit ausgeht, kann niemand zusagen.
Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen: So ist der Schutz aufgebaut
Rechtsschutz wird nach Lebensbereichen versichert. Sie wählen einzelne Bausteine oder eine Kombination. Versichert ist nur, was vereinbart wurde.
Privat
Streitigkeiten des täglichen Lebens außerhalb von Beruf, Straßenverkehr und Wohnung.
- Verträge des Alltags: Kauf, Reise, Handwerker
- Eigene Schadenersatzansprüche
- Sozialrecht, je nach Tarif
Beruf
Für Angestellte, Auszubildende und Beamte: Auseinandersetzungen aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis.
- Kündigung und Abmahnung
- Lohn, Urlaub, Überstunden
- Arbeitszeugnis
Verkehr
Für alle, die am Straßenverkehr teilnehmen – als Fahrer und Halter, je nach Tarif auch als Radfahrer, Fußgänger oder Fahrgast.
- Schadenersatz nach einem Unfall
- Bußgeld- und Strafverfahren
- Streit um die Fahrerlaubnis
Wohnen
Für Mieter und selbst nutzende Eigentümer, bezogen auf die im Vertrag genannte Wohnung oder das Haus.
- Mieterhöhung und Betriebskosten
- Mängel und Kündigung
- Streit mit Nachbarn, je nach Tarif
Vermieter brauchen für vermietete Wohnungen und Häuser einen eigenen Baustein. Für selbstständige und freiberufliche Tätigkeiten gibt es den Firmenrechtsschutz.
Welche Bereiche der Rechtsschutz abdecken kann
Innerhalb der Bausteine legen die Bedingungen fest, für welche Rechtsgebiete Kostenschutz besteht. Diese sechs spielen im Alltag besonders häufig eine Rolle.
Arbeitsrechtsschutz
Kündigung, Abmahnung, Urlaubs- oder Überstundenansprüche: Kostenschutz bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber. Gut zu wissen: Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst – auch wer gewinnt.
Wohnungs- und Mietrechtsschutz
Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung, Mängel, Kündigung: Kostenschutz für Mieter und Eigentümer, mit eigenem Baustein auch für Vermieter.
Verkehrsrechtsschutz
Bußgeldverfahren, Schadenersatz nach einem Unfall, Streit um die Fahrerlaubnis. Die Geldbuße selbst ist nicht versichert, wohl aber die Kosten des Verfahrens.
Vertragsrechtsschutz
Streitigkeiten aus Kauf-, Werk-, Dienst- oder Reiseverträgen des täglichen Lebens – etwa wenn ein Händler die Gewährleistung verweigert.
Straf-Rechtsschutz
Verteidigung beim Vorwurf einer fahrlässig begangenen Tat, etwa nach einem Verkehrsunfall oder einer unbeabsichtigten Körperverletzung. Vorsätzlich begangene Taten sind nicht versichert.
Sozialrechtsschutz
Auseinandersetzungen mit Rentenversicherung, Krankenkasse oder Arbeitsagentur – in der Regel ab dem Verfahren vor dem Sozialgericht, je nach Tarif schon früher.
Wann Rechtsschutz im Alltag gebraucht wird
Viele Streitigkeiten beginnen unspektakulär: mit einem Brief, einer Abrechnung oder einer abgelehnten Forderung.
In solchen Situationen stellt sich zuerst die Frage, ob sich ein Vorgehen lohnt und was es kostet. Mit Rechtsschutz können Sie das von einem Anwalt klären lassen, ohne das Kostenrisiko allein zu tragen. Wie ein Streit ausgeht, hängt vom Einzelfall ab – das kann weder der Versicherer noch wir zusagen.
SCHOENFINANZ vermittelt den Versicherungsschutz und unterstützt Sie bei der Meldung an den Versicherer. Ihre Ansprüche prüft und vertritt der Anwalt Ihrer Wahl; eine Rechtsberatung leisten wir nicht.
- Kündigung durch den Arbeitgeber, Streit um eine Abfindung
- Mieterhöhung, die Sie für unberechtigt halten
- Bußgeldbescheid, etwa nach einer Geschwindigkeitsmessung
- Händler verweigert die Gewährleistung
- Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall
- Streit mit einem Handwerker über Mängel
- Auseinandersetzung mit dem Nachbarn über einen Schaden
- Reiseveranstalter verweigert eine Erstattung
Wartezeit, Selbstbeteiligung, Versicherungssumme
Diese vier Punkte entscheiden mit darüber, ob der Schutz im Ernstfall greift und was er kostet.
Wartezeit
Für viele Rechtsgebiete beginnt der Schutz erst nach einer Wartezeit, häufig drei Monate nach Vertragsbeginn. Rechtsfälle, die in dieser Zeit entstehen, sind nicht versichert. In einigen Bereichen, oft im Verkehrsrechtsschutz, entfällt die Wartezeit.
Zeitpunkt des Rechtsfalls
Entscheidend ist, wann die Ursache des Streits gesetzt wurde – nicht, wann Sie zum Anwalt gehen. Liegt sie vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit, besteht kein Schutz. Deshalb lohnt sich der Abschluss, bevor ein Konflikt absehbar ist.
Selbstbeteiligung
Den vereinbarten Betrag tragen Sie je Rechtsschutzfall selbst. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag. Je nach Tarif entfällt sie bei einer reinen Erstberatung oder Mediation oder sinkt nach schadenfreien Jahren.
Versicherungssumme und Geltungsbereich
Der Versicherer zahlt je Rechtsschutzfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Für Streitigkeiten im Ausland gelten je nach Tarif eigene Regeln und Grenzen.
Wer versichert ist, regelt der Tarif: Es gibt Verträge für Singles, Paare und Familien. Ob Partner und Kinder mitversichert sind, prüfen wir mit Ihnen.
Was die Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt
Kein Tarif deckt jeden Streit. Diese Ausschlüsse finden sich in vielen Bedingungen.
Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Tarifs. Vor dem Abschluss gehen wir die Ausschlüsse mit Ihnen durch, damit Sie wissen, wo der Schutz endet.
Fordert jemand Schadenersatz von Ihnen, ist nicht der Rechtsschutz zuständig, sondern Ihre Privathaftpflicht: Sie prüft den Anspruch und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
- Streitigkeiten, deren Ursache vor Versicherungsbeginn oder in der Wartezeit liegt
- Vorsätzlich begangene Straftaten
- Geldstrafen und Geldbußen selbst – versichert sind nur die Verfahrenskosten
- Erb- und Familienrecht: je nach Tarif gar nicht oder nur eine Erstberatung
- Streit rund um Planung, Bau und Finanzierung eines Gebäudes, in der Regel ausgeschlossen
- Selbstständige und freiberufliche Tätigkeit – dafür gibt es den Firmenrechtsschutz
- Abwehr von Schadenersatzforderungen gegen Sie – das ist Aufgabe der Haftpflichtversicherung
So gehen Sie vor, wenn es zum Streit kommt
Wichtig ist die Reihenfolge: erst die Kostenzusage des Versicherers, dann die Kosten.
Fall melden
Melden Sie den Fall dem Versicherer, bevor Kosten entstehen – direkt, über Ihren Anwalt oder über uns. Schildern Sie, was passiert ist, und fügen Sie die Unterlagen bei.
Deckungszusage abwarten
Der Versicherer prüft, ob der Fall unter den Vertrag fällt, und erteilt eine Deckungszusage. Erst sie gibt Ihnen Klarheit über die Kostenübernahme.
Anwalt beauftragen
Sie wählen eine Kanzlei mit passendem Fachgebiet. Sie berät Sie und vertritt Ihre Interessen – außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht.
Abrechnung
Der Versicherer rechnet die versicherten Kosten in der Regel direkt mit Kanzlei und Gericht ab. Sie tragen die vereinbarte Selbstbeteiligung.
SCHOENFINANZ leistet keine Rechtsberatung und setzt keine Ansprüche durch. Wir vermitteln den Versicherungsschutz, helfen bei der Meldung an den Versicherer und bleiben Ihr Ansprechpartner für den Vertrag. Über die Kostenübernahme entscheidet der Versicherer nach den vereinbarten Bedingungen.
Rechtsschutzfall melden?
Läuft Ihr Vertrag über uns, können Sie den Fall online melden. Wir leiten die Meldung an den Versicherer weiter. Die rechtliche Prüfung übernimmt der Anwalt Ihrer Wahl.
Ihre Fragen zur Rechtsschutzversicherung
Was ist eine Rechtsschutzversicherung?
Sie übernimmt im versicherten Umfang die Kosten eines Rechtsstreits: Anwalts- und Gerichtskosten, Gutachterkosten und gegebenenfalls die Kosten der Gegenseite, wenn Sie unterliegen. So können Sie eine rechtliche Auseinandersetzung führen, ohne das Kostenrisiko allein zu tragen. Den Ausgang des Streits beeinflusst die Versicherung nicht.
Welche Rechtsbereiche kann ich absichern?
Üblich sind die Bausteine Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen. Dahinter stehen unter anderem Arbeitsrechtsschutz (Kündigung, Abmahnung), Verkehrsrechtsschutz (Unfall, Bußgeld, Fahrerlaubnis), Wohnungs- und Mietrechtsschutz (Mietstreitigkeiten, Betriebskosten) und Vertragsrechtsschutz (Streit aus Kauf- oder Werkverträgen). Sie kombinieren die Bausteine nach Bedarf.
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
Der Beitrag hängt von den gewählten Bausteinen, der Selbstbeteiligung, der Versicherungssumme, Ihrer Lebenssituation und dem Versicherer ab. Eine seriöse Zahl lässt sich erst mit Ihren Angaben nennen. Wir vergleichen zahlreiche Versicherer und legen Ihnen konkrete Angebote mit Leistungen und Beitrag vor.
Was bedeutet die Wartezeit bei der Rechtsschutzversicherung?
In den meisten Tarifen gilt eine Wartezeit von häufig drei Monaten, in der neue Rechtsfälle nicht versichert sind. Beim Verkehrsrechtsschutz entfällt sie oft. Streitigkeiten, deren Ursache vor Vertragsbeginn liegt, sind nicht versichert – deshalb lohnt sich der Abschluss, bevor ein Konflikt absehbar ist.
Was bedeutet Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie je Rechtsschutzfall selbst tragen. Je höher sie ist, desto niedriger fällt in der Regel der Beitrag aus. Manche Tarife verzichten bei einer reinen Erstberatung oder Mediation darauf oder senken sie nach schadenfreien Jahren. Welche Höhe zu Ihnen passt, besprechen wir im Vergleich.
Ich habe bereits Streit – kann ich jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
Abschließen können Sie den Vertrag, für den laufenden oder bereits absehbaren Streit hilft er aber in der Regel nicht: Rechtsfälle, deren Ursache vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit liegt, sind nicht versichert. Der neue Vertrag schützt Sie bei künftigen Auseinandersetzungen.
Brauche ich Verkehrsrechtsschutz, wenn ich eine Kfz-Versicherung habe?
Die Kfz-Haftpflicht reguliert Schäden, die Sie anderen zufügen. Der Verkehrsrechtsschutz trägt dagegen Ihre eigenen Rechtskosten, etwa wenn Sie nach einem Unfall Schadenersatz geltend machen oder gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Beide Verträge ergänzen sich.
Kann ich meinen Anwalt frei wählen?
In den meisten Tarifen ja. Sie wählen den Anwalt, der Versicherer übernimmt die Kosten im versicherten Umfang. Sinnvoll ist eine Kanzlei mit dem passenden Fachgebiet, zum Beispiel ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Mietrecht.
Was ist in der Rechtsschutzversicherung nicht versichert?
Üblicherweise nicht versichert sind vorsätzlich begangene Straftaten, Geldbußen und Geldstrafen selbst sowie Streitigkeiten, deren Ursache vor Versicherungsbeginn liegt. Bereiche wie Erb- oder Familienrecht sind je nach Tarif gar nicht oder nur für eine Erstberatung eingeschlossen. Auch Streit rund um den Bau eines Gebäudes ist in der Regel ausgeschlossen.
Worin unterscheiden sich Rechtsschutz und Privathaftpflicht?
Die Privathaftpflicht ist zuständig, wenn jemand Schadenersatz von Ihnen verlangt: Sie zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten, wenn Sie selbst Ansprüche klären lassen oder sich in einem versicherten Verfahren verteidigen möchten. Beide Verträge decken unterschiedliche Fälle ab.
Wer ist in der Rechtsschutzversicherung mitversichert?
Das hängt vom Tarif ab. Es gibt Verträge für Singles, Paare und Familien. In Familientarifen sind Ehe- oder Lebenspartner und Kinder in der Regel eingeschlossen, Kinder häufig bis zum Ende der ersten Ausbildung. Den genauen Kreis der versicherten Personen klären wir anhand der Bedingungen.
Kann ich den Versicherer wechseln, ohne die Wartezeit erneut zu durchlaufen?
Schließt der neue Vertrag lückenlos an den alten an und war der Bereich dort bereits versichert, verzichten viele Versicherer auf eine neue Wartezeit. Das gilt nicht für neu hinzukommende Bausteine. Wir prüfen das vor dem Wechsel und kümmern uns um einen nahtlosen Übergang.
Leistet SCHOENFINANZ Rechtsberatung?
Nein. Als Versicherungsmakler vermitteln wir den Versicherungsschutz, erklären Ihnen die Vertragsbedingungen und unterstützen Sie bei der Meldung an den Versicherer. Die rechtliche Beurteilung Ihres Falls und die Durchsetzung von Ansprüchen sind Aufgabe eines Rechtsanwalts.
Was bietet SCHOENFINANZ bei der Rechtsschutzversicherung?
Wir vergleichen zahlreiche Versicherer und stellen mit Ihnen die Bausteine zusammen, die zu Ihrer Lebenssituation passen – ob Single, Familie oder Selbstständiger. Bestehende Verträge prüfen wir mit. Die Beratung ist kostenlos, persönlich in Rostock oder telefonisch.
Schadenbeispiel: Der Arbeitgeber kündigt – was übernimmt der Rechtsschutz?
Beispiel: Nach vielen Jahren im Betrieb erhalten Sie eine betriebsbedingte Kündigung und zweifeln an ihrer Wirksamkeit, weil die Stelle offenbar neu besetzt wird. Mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt der Versicherer im versicherten Umfang die Kosten für einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und das Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Ob die Kündigung Bestand hat oder eine Abfindung vereinbart wird, entscheidet sich im Verfahren – zusagen kann das niemand. Sie können den Streit aber führen, ohne die Kosten allein zu tragen.
Schadenbeispiel: Der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf
Beispiel: Ihr Vermieter kündigt die Wohnung wegen Eigenbedarf, und Sie haben Zweifel an der Begründung. Mit Wohnungs- und Mietrechtsschutz trägt der Versicherer im versicherten Umfang die Kosten dafür, dass ein Anwalt die Kündigung prüft, sowie die Kosten eines möglichen Gerichtsverfahrens. Ob Sie ausziehen müssen, hängt vom Einzelfall ab und wird im Zweifel vom Gericht entschieden. Voraussetzung für den Kostenschutz ist, dass der Vertrag rechtzeitig vor dem Streit bestand.
Schadenbeispiel: Die gegnerische Versicherung zahlt nach einem Unfall nicht
Beispiel: Ein anderer Autofahrer missachtet eine rote Ampel, Sie werden am Knie verletzt und fallen mehrere Wochen aus. Der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners lehnt die Zahlung ab und behauptet, Sie seien zu schnell gefahren. Mit Verkehrsrechtsschutz übernimmt Ihr Versicherer im versicherten Umfang die Kosten für Anwalt, Gericht und ein Unfallgutachten, damit Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Verdienstausfall geprüft und geltend gemacht werden können. Über den Ausgang entscheidet im Streitfall das Gericht.
Kostenlose Beratung zum Rechtsschutz anfragen
Schreiben Sie uns kurz, welche Bereiche Sie absichern möchten – zum Beispiel Privat, Beruf, Verkehr oder Wohnen – und ob bereits ein Vertrag besteht. Eine Rechtsberatung leisten wir nicht; laufende Streitfälle gehören in die Hände eines Anwalts.
- Erstberatung kostenlos und unverbindlich
- Bestehende Verträge prüfen wir mit
- Beim Wechsel achten wir auf lückenlosen Schutz
- Lieber telefonisch?0381 – 444 30 – 0
- Persönlich in Rostock
Tessiner Str. 27, 18055 Rostock
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