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Anlagenschutz

Photovoltaik­versicherung: Schutz für Ihre Solaranlage

Eine Photovoltaikanlage steht viele Jahre ungeschützt auf dem Dach oder auf der Freifläche. Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihre Anlage über die Gebäudeversicherung ausreichend geschützt ist oder ob eine eigene Photovoltaikversicherung sinnvoll ist – für Betriebe ebenso wie für private Hauseigentümer.

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Kurz gesagt

Eine Photovoltaikversicherung schützt Ihre Solaranlage als Allgefahrendeckung vor Sturm, Hagel, Überspannung, Brand, Diebstahl, Bedienfehlern und Tierbiss, je nach Tarif mit Ertragsausfall. Kleinere Dachanlagen lassen sich auch in die Gebäudeversicherung einschließen, dort sind aber meist nur benannte Gefahren versichert. Melden Sie die Anlage Ihrem Gebäudeversicherer möglichst vor der Montage. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge und vergleichen Angebote für Betriebe und private Hauseigentümer.

Wovor eine Photovoltaik­versicherung schützen kann

Die Anlage ist Wetter, Technikfehlern und fremdem Zugriff ausgesetzt. Diese Schadenursachen sind typisch.

Sturm, Hagel, Schneedruck

Abgedeckte oder verschobene Module, zerschlagenes Glas, überlastete Unterkonstruktionen: Wetterschäden gehören zu den häufigen Ursachen.

Blitz und Überspannung

Ein Blitzeinschlag in der Nähe oder Spannungsspitzen im Netz können Wechselrichter, Speicher und Steuerung beschädigen – auch ohne sichtbare Spuren an den Modulen.

Brand

Feuer am Gebäude oder ein technischer Defekt in der Anlage selbst. Je nach Tarif sind auch Schäden durch Löscharbeiten mitversichert.

Diebstahl und Vandalismus

Module, Wechselrichter und Kabel sind begehrt, vor allem bei Freiflächenanlagen und abgelegenen Gebäuden. Ob und unter welchen Sicherungsauflagen Diebstahl versichert ist, regelt der Vertrag.

Bedienfehler

Ungeschicklichkeit oder Fehler bei Bedienung und Reinigung können die Anlage beschädigen. In einer Allgefahrendeckung sind solche Schäden in vielen Tarifen eingeschlossen.

Tierbiss

Marder und Nagetiere verbeißen Kabel und Isolierungen. Je nach Tarif sind der Schaden am Kabel und auch Folgeschäden an der Anlage versichert.

Welche Gefahren versichert sind, hängt vom Tarif und von den Versicherungsbedingungen ab. Gewöhnlicher Verschleiß und Schäden, für die Hersteller oder Installationsbetrieb einstehen müssen, sind in der Regel nicht versichert. Über die Leistung im Schadenfall entscheidet der Versicherer.

Eigene Photovoltaik­versicherung oder Einschluss in der Gebäude­versicherung?

Beide Wege sind möglich. Der Unterschied liegt vor allem darin, welche Schadenursachen versichert sind.

MerkmalPhotovoltaik­versicherung (Elektronik­versicherung)Einschluss in der Gebäude­versicherung
GrundprinzipAllgefahrendeckung: Versichert sind unvorhergesehene Sachschäden an der Anlage, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sindBenannte Gefahren: Versichert ist, was der Vertrag aufzählt – in der Regel Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel
Überspannung, Kurzschluss, BedienfehlerIn der Regel mitversichertHäufig nicht oder nur eingeschränkt, je nach Tarif über einen Zusatzbaustein
DiebstahlIn vielen Tarifen mitversichert, teils mit SicherungsauflagenHäufig nicht versichert
Tierbiss, SchneedruckJe nach Tarif mitversichertSchneedruck meist nur mit Elementar­schadenbaustein; Tierbiss je nach Tarif
ErtragsausfallHäufig enthalten oder zusätzlich vereinbarMeist nur über einen Zusatzbaustein, wenn überhaupt
Speicher und WallboxJe nach Tarif mitversicherbarJe nach Tarif; sollte ausdrücklich geklärt sein
Häufig passend fürGrößere, betriebliche und fremdfinanzierte Anlagen sowie FreiflächenanlagenKleinere Dachanlagen auf dem eigenen Wohnhaus

Die Tabelle zeigt typische Unterschiede, keine Zusage für einen bestimmten Tarif. Manche Gebäudeversicherer bieten eigene Photovoltaik-Bausteine an, die der Allgefahrendeckung nahekommen. In jedem Fall gilt: Die Anlage muss dem Gebäudeversicherer gemeldet werden.

Ertragsausfall, Haftpflicht und Bauphase

Drei Punkte, die neben dem Schaden an der Anlage selbst oft übersehen werden.

Ertragsausfall

Steht die Anlage nach einem versicherten Schaden still, erzeugt sie keinen Strom. Die Ertragsausfalldeckung zahlt je nach Tarif eine Entschädigung für die Zeit bis zur Reparatur – in der Regel begrenzt auf eine vereinbarte Dauer und Höhe.

Betreiber­haftpflicht

Lösen sich Module im Sturm oder verursacht die Anlage einen Brand, können Dritte geschädigt werden. Wer Strom ins Netz einspeist, sollte prüfen lassen, ob die bestehende Haftpflicht das Betreiben der Anlage einschließt – privat wie betrieblich.

Zur Betriebs­haftpflicht

Montage- und Bauphase

Zwischen Anlieferung und Inbetriebnahme lagern Module und Technik auf der Baustelle. Für diese Zeit gibt es je nach Tarif einen Montageschutz. Informieren Sie außerdem Ihren Gebäudeversicherer, bevor die Arbeiten beginnen.

Wechselrichter, Speicher und Wallbox

Zur Anlage gehört mehr als die Module. Entscheidend ist, was im Vertrag als versichert genannt wird.

Wechselrichter

Er gehört zur Anlage und ist in der Regel mitversichert. Wechselrichter reagieren empfindlich auf Überspannung – ein Grund, warum der Umfang bei elektrischen Schäden genau geprüft werden sollte.

Batteriespeicher

Speicher sind nicht in jedem Tarif automatisch eingeschlossen. Wird ein Speicher nachgerüstet, sollte er dem Versicherer gemeldet und die Versicherungssumme angepasst werden.

Wallbox

Die Ladestation kann je nach Tarif über die Photovoltaik­versicherung oder die Gebäude­versicherung mitversichert sein. Wir klären, wo sie in Ihrem Fall hingehört, damit keine Lücke entsteht.

Worauf es im Vertrag ankommt

Zwei Angebote mit ähnlichem Beitrag können sich im Schadenfall deutlich unterscheiden. Diese Punkte sehen wir uns mit Ihnen an.

Besonders wichtig sind die Obliegenheiten: Pflichten, die Sie als Betreiber einhalten müssen. Werden sie verletzt, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ablehnen.

Steuerliche Fragen rund um Ihre Anlage klärt Ihr Steuerberater.

  • Neuwert oder Zeitwert: Was wird ersetzt, und ändert sich das mit dem Alter der Anlage?
  • Versicherungssumme: Entspricht sie dem heutigen Wert einschließlich Montage und nachgerüsteter Teile?
  • Selbst­beteiligung: Welcher Betrag je Schadenfall passt zu Ihrer Anlage?
  • Wartung: Welche Prüfungen und Nachweise verlangt der Versicherer?
  • Überspannungsschutz: Ist er vorgeschrieben, und ist er vorhanden?
  • Installation: Wird der Einbau durch einen Fachbetrieb vorausgesetzt?
  • Nebenkosten: Sind Gerüst, Abbau und Wiederaufbau, Aufräumen und Entsorgung mitversichert?
  • Ertragsausfall: Ab wann und wie lange wird gezahlt?

So gehen wir vor

Wir sehen uns Ihre Anlage und Ihre bestehenden Verträge an und zeigen Ihnen, wo Schutz besteht und wo nicht.

  1. Anlage aufnehmen

    Standort, Größe, Baujahr, Komponenten und Nutzung: Wir erfassen, was versichert werden soll.

  2. Bestehende Verträge prüfen

    Wir sehen nach, was Gebäude- und Haftpflicht­versicherung bereits abdecken und ob die Anlage dort gemeldet ist.

  3. Angebote vergleichen

    Sie erhalten Angebote mehrerer Versicherer mit den wesentlichen Unterschieden bei Umfang, Selbst­beteiligung und Beitrag.

  4. Vertrag aktuell halten

    Erweiterungen, Speicher oder Wallbox gleichen wir mit Ihrem Vertrag ab. Im Schadenfall bleiben wir Ihr Ansprechpartner.

Weitere technische Anlagen im Betrieb

Für Produktionsmaschinen und andere technische Einrichtungen gibt es die Maschinen­versicherung. Wir stimmen beide Verträge aufeinander ab.

Zur Maschinenversicherung

Ihre Fragen zur Photovoltaikversicherung

Brauche ich eine eigene Photovoltaikversicherung, wenn ich eine Gebäudeversicherung habe?

Nicht in jedem Fall. Kleinere Dachanlagen lassen sich je nach Tarif in die Gebäudeversicherung einschließen. Dort sind aber in der Regel nur benannte Gefahren wie Feuer, Sturm und Hagel versichert. Eine eigene Photovoltaikversicherung deckt als Allgefahrendeckung meist mehr Ursachen ab, etwa Überspannung, Bedienfehler oder Diebstahl. Wir vergleichen beide Wege für Ihre Anlage.

Muss ich meine Anlage dem Gebäudeversicherer melden?

Ja. Eine Photovoltaikanlage verändert Wert und Risiko des Gebäudes. Melden Sie die Anlage möglichst, bevor die Montage beginnt – auch dann, wenn Sie sie über eine eigene Police versichern.

Was bedeutet Allgefahrendeckung?

Versichert sind grundsätzlich unvorhergesehene Sachschäden an der Anlage, soweit die Bedingungen sie nicht ausdrücklich ausschließen. Bei der Gebäudeversicherung ist es umgekehrt: Versichert ist nur, was der Vertrag als Gefahr benennt. Auch eine Allgefahrendeckung hat Ausschlüsse, zum Beispiel für gewöhnlichen Verschleiß.

Ist der Ertragsausfall mitversichert?

In vielen Tarifen der Photovoltaikversicherung ist er enthalten oder lässt sich zusätzlich vereinbaren. Gezahlt wird je nach Tarif eine Entschädigung für die Zeit, in der die Anlage nach einem versicherten Schaden keinen Strom erzeugt – in der Regel begrenzt auf eine vereinbarte Dauer.

Brauche ich als Betreiber eine eigene Haftpflichtversicherung?

Das hängt von Ihrem bestehenden Vertrag ab. Manche Privat-, Haus- und Grundbesitzer- oder Betriebshaftpflichtversicherungen schließen das Betreiben einer Photovoltaikanlage ein, andere nicht oder nur ohne Einspeisung. Wer Strom ins Netz einspeist, sollte das prüfen lassen. Wir sehen in Ihre Unterlagen.

Sind Speicher und Wallbox mitversichert?

Das hängt vom Tarif ab. Batteriespeicher und Wallbox müssen in der Regel ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen werden. Rüsten Sie später nach, sollten Sie das dem Versicherer melden, damit die Versicherungssumme stimmt.

Ist die Anlage schon während der Montage versichert?

Nicht automatisch. Für die Zeit zwischen Anlieferung und Inbetriebnahme gibt es je nach Tarif einen eigenen Montageschutz, teils ist er in der Photovoltaikversicherung enthalten. Klären Sie außerdem mit dem Installationsbetrieb, wer bis zur Abnahme für Schäden an Material und Anlage einsteht.

Was ist mit Balkonkraftwerken?

Kleine Steckersolargeräte werden je nach Tarif über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung berücksichtigt. Fragen Sie vor der Anschaffung nach, ob und in welchem Umfang Ihr Vertrag das Gerät einschließt. Wir prüfen das gern für Sie.

Schadenbeispiel: Ein Hagelschauer zerschlägt mehrere Module – was nun?

Hagel gehört zu den Gefahren, die sowohl in der Photovoltaikversicherung als auch bei gemeldeten Anlagen in der Gebäudeversicherung üblicherweise versichert sind. Sichern Sie die Schadenstelle, dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und melden Sie ihn zeitnah. Ob und in welcher Höhe geleistet wird, richtet sich nach Ihrem Vertrag; die Entscheidung trifft der Versicherer.

Schadenbeispiel: Nach einem Gewitter fällt der Wechselrichter aus – ist das versichert?

Überspannungsschäden sind in einer Photovoltaikversicherung in der Regel eingeschlossen. In der Gebäudeversicherung hängt es davon ab, ob Überspannung mitversichert ist. Häufig spielt außerdem eine Rolle, ob ein vorgeschriebener Überspannungsschutz vorhanden war. Wir unterstützen Sie bei der Schadenmeldung.

Schadenbeispiel: Ein Marder verbeißt Kabel unter den Modulen – wer zahlt?

Tierbiss ist nicht in jedem Tarif versichert. Wo er eingeschlossen ist, unterscheiden sich die Bedingungen darin, ob nur das beschädigte Kabel oder auch Folgeschäden an der Anlage ersetzt werden. Maßgeblich ist Ihr Vertrag; über die Leistung entscheidet der Versicherer.

Schadenbeispiel: Von einer Freiflächenanlage werden Module gestohlen – was gilt?

Diebstahl ist in vielen Photovoltaikversicherungen mitversichert, häufig verbunden mit Auflagen zur Sicherung der Anlage. In der Gebäudeversicherung ist Diebstahl meist nicht enthalten. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und melden Sie den Schaden zeitnah dem Versicherer. Ob geleistet wird, hängt von den Bedingungen und den vereinbarten Sicherungen ab.

Was kostet eine Photovoltaikversicherung?

Der Beitrag richtet sich nach Wert, Größe, Standort und Art der Anlage, den gewählten Bausteinen und der Selbstbeteiligung. Eine pauschale Angabe wäre deshalb nicht seriös. Wir erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot.

Photovoltaikversicherung anfragen

Schreiben Sie uns kurz, um welche Anlage es geht: Dach oder Freifläche, betrieblich oder privat, mit oder ohne Speicher. Wir melden uns bei Ihnen und besprechen, welche Unterlagen wir für ein Angebot brauchen.

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