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Unternehmensschutz
Firmenrechtsschutz: Kosten eines Rechtsstreits absichern
Ein gekündigter Mitarbeiter klagt, der Vermieter der Geschäftsräume streitet um Nebenkosten, nach einem Unfall mit dem Firmenwagen zahlt die Gegenseite nicht. Der Firmenrechtsschutz trägt je nach Tarif die Kosten solcher Verfahren. Wir stellen mit Ihnen die passenden Bausteine zusammen.
- Bausteine nach Bedarf
- Freie Anwaltswahl
- An keine Gesellschaft gebunden
Kurz gesagt
Der Firmenrechtsschutz trägt im versicherten Umfang die Kosten, wenn Ihr Betrieb seine Rechte durchsetzt oder sich verteidigt: Anwalt, Gericht, Gutachter und bei Niederlage die Gegenseite. Typische Bausteine sind Arbeits-, Verkehrs-, Immobilien-, Straf- und Steuer-Rechtsschutz; Streit um unbezahlte Rechnungen ist meist nur eingeschränkt versicherbar. Versichert sind nur Fälle, deren Ursache nach Vertragsbeginn und Wartezeit liegt. Wir stellen die Bausteine passend zu Ihrem Betrieb zusammen; die Rechtsberatung übernimmt Ihr Anwalt.
Was der Firmenrechtsschutz übernimmt
Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen – außergerichtlich und vor Gericht, in den versicherten Rechtsbereichen und bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Der Schutz wird aus Bausteinen zusammengestellt. Versichert ist nur, was vereinbart ist. Deshalb sehen wir uns zuerst Ihre Tätigkeit, Ihre Mitarbeiter, Ihre Fahrzeuge und Ihre Räume an.
Wichtig für die Abgrenzung: Verlangt jemand Schadenersatz von Ihrem Betrieb, ist das Sache der Haftpflichtversicherung. Der Rechtsschutz hilft dort, wo Sie eigene Rechte durchsetzen oder sich in einem Verfahren verteidigen müssen.
- Gebühren Ihres Rechtsanwalts im Rahmen der gesetzlichen Vergütung
- Gerichtskosten sowie Kosten für Zeugen und gerichtlich bestellte Sachverständige
- Kosten der Gegenseite, soweit Sie diese tragen müssen
- Je nach Tarif Kosten einer Mediation
- Je nach Tarif telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt
Was sich versichern lässt
Welche Bausteine ein Tarif enthält und wie weit sie reichen, unterscheidet sich je nach Versicherer.
Arbeitsrechtsschutz
Für Streitigkeiten mit Ihren Beschäftigten als Arbeitgeber – zum Beispiel um Kündigung, Abmahnung, Lohn oder Zeugnis.
Verkehrsrechtsschutz
Für Ihre Firmenfahrzeuge und deren Fahrer: Schadenersatz nach einem Unfall, Bußgeldverfahren, Streit um die Fahrerlaubnis.
Immobilien- und Mietrechtsschutz
Für die gewerblich genutzten Räume – als Mieter, Pächter oder Eigentümer. Jedes Objekt wird in der Regel einzeln versichert.
Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Für die Verteidigung, wenn Ihnen oder Ihren Mitarbeitern ein Verstoß vorgeworfen wird. Ein erweiterter Straf-Rechtsschutz reicht je nach Tarif weiter als der Grundschutz.
Steuer-Rechtsschutz
Für Verfahren vor Finanz- und Verwaltungsgerichten in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten. Ob schon das Einspruchsverfahren versichert ist, hängt vom Tarif ab.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Für Verfahren vor den Sozialgerichten, etwa im Streit mit einem Sozialversicherungsträger oder der Berufsgenossenschaft.
Vertragsrechtsschutz
Streit mit Kunden und Lieferanten aus Ihrer eigentlichen Geschäftstätigkeit ist im Grundschutz meist nicht enthalten. Er lässt sich je nach Branche und Tarif nur eingeschränkt oder als eigener Baustein versichern.
Forderungsmanagement
Manche Tarife enthalten einen Inkasso-Service für unbestrittene, fällige Forderungen. Umfang und Voraussetzungen legt der Versicherer fest.
Je nach Tarif kommen weitere Bereiche hinzu, etwa Schadenersatz-Rechtsschutz oder Datenschutz-Rechtsschutz. Für Inhaber lässt sich häufig der private Bereich mitversichern.
Was typischerweise nicht versichert ist
Kein Rechtsschutztarif deckt jeden Streit. Diese Ausschlüsse finden sich in vielen Bedingungen – einzelne lassen sich je nach Tarif einschließen.
Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen des gewählten Tarifs. Wir zeigen Ihnen vor dem Abschluss, wo die Grenzen liegen und welche Lücken sich schließen lassen.
- Streitigkeiten, deren Ursache vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit liegt
- Vertragsstreitigkeiten aus dem Kerngeschäft, wenn kein entsprechender Baustein vereinbart ist
- Abwehr von Schadenersatzansprüchen – dafür ist die Haftpflichtversicherung zuständig
- Streit unter Gesellschaftern und aus Anstellungsverträgen von Geschäftsführern und Vorständen
- Bau und Baufinanzierung von Gebäuden sowie der Erwerb von Baugrundstücken
- Marken-, Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht, häufig auch Kartellrecht
- Vorsätzlich begangene Straftaten
- Geldstrafen und Bußgelder selbst – versichert sind die Kosten des Verfahrens
Wartezeit, Selbstbeteiligung, Mediation und Erstberatung
Vier Punkte, die Sie vor dem Abschluss kennen sollten.
Wartezeit
In vielen Rechtsbereichen beginnt der Schutz erst nach Ablauf einer Wartezeit. Für einige Bereiche gilt je nach Tarif keine Wartezeit. Entscheidend ist, wann die Ursache des Streits eingetreten ist.
Selbstbeteiligung
Sie tragen je Rechtsschutzfall einen vereinbarten Betrag selbst. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt in der Regel den Beitrag. Manche Tarife verzichten darauf, wenn es bei einer Erstberatung oder Mediation bleibt.
Mediation
Viele Tarife übernehmen die Kosten eines Mediators. Eine außergerichtliche Einigung kann helfen, eine Geschäftsbeziehung zu erhalten und ein langes Verfahren zu vermeiden.
Telefonische Erstberatung
Zahlreiche Versicherer vermitteln eine telefonische Erstberatung durch selbstständige Rechtsanwälte – je nach Tarif auch zu Fragen außerhalb der versicherten Bereiche.
Für wen der Firmenrechtsschutz sinnvoll ist
Welche Bausteine Sie brauchen, hängt davon ab, wo in Ihrem Betrieb Streit entstehen kann.
Selbstständige und Freiberufler
Wer allein arbeitet, braucht oft nur wenige Bausteine – etwa für Büroräume, Fahrzeug und den privaten Bereich.
Betriebe mit Mitarbeitern
Mit jedem Arbeitsverhältnis kann ein arbeitsrechtlicher Streit entstehen. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst – auch wenn sie gewinnt.
Betriebe mit Fuhrpark
Unfälle und Bußgeldverfahren gehören zum Alltag mit Firmenfahrzeugen. Der Verkehrsrechtsschutz lässt sich für einzelne Fahrzeuge oder den gesamten Fuhrpark vereinbaren.
Handwerk und Bau
Hier kommt es auf den Straf-Rechtsschutz und auf klare Regeln zum Vertragsrechtsschutz an. Für das Baugewerbe gelten in vielen Tarifen eigene Einschränkungen.
Handel und Gastronomie
Gemietete Geschäftsräume, Personal und behördliche Auflagen: Hier greifen meist mehrere Bausteine ineinander.
Vereine
Auch Vereine können Rechtsschutz vereinbaren – etwa für Streitigkeiten als Arbeitgeber, als Mieter oder im Straßenverkehr.
So gehen Sie vor, wenn es Streit gibt
Wir unterstützen Sie bei der Meldung an den Versicherer. Die rechtliche Beratung und Vertretung übernimmt Ihr Rechtsanwalt.
Früh melden
Melden Sie den Fall dem Versicherer oder uns, bevor Kosten entstehen. Fristen aus Schreiben von Gerichten, Behörden oder der Gegenseite laufen unabhängig davon weiter.
Deckungszusage einholen
Der Versicherer prüft, ob der Fall unter den Vertrag fällt, und bestätigt die Kostenübernahme. Erst dann steht fest, welche Kosten er trägt.
Anwalt wählen
Sie entscheiden grundsätzlich selbst, welcher Rechtsanwalt Sie vertritt. Auf Wunsch nennt der Versicherer spezialisierte Kanzleien.
Verfahren führen
Ihr Anwalt vertritt Sie außergerichtlich oder vor Gericht. Der Versicherer rechnet die versicherten Kosten im vereinbarten Rahmen ab.
Keine Rechtsberatung durch SCHOENFINANZ
Wir beraten Sie zum Versicherungsschutz: zu Bausteinen, Bedingungen und Beiträgen. Rechtsberatung leisten wir nicht. Ihren Fall beurteilt ein Rechtsanwalt, über die Kostenübernahme entscheidet der Versicherer.
Streitigkeiten, die bei Vertragsabschluss bereits bestehen oder sich abzeichnen, sind nicht versichert. Der Firmenrechtsschutz ist eine Vorsorge für künftige Fälle.
Persönliche Haftung als Geschäftsführer?
Schadenersatzansprüche gegen Geschäftsführer und Vorstände sind kein Fall für den Firmenrechtsschutz, sondern für die Manager-Haftpflicht.
Ihre Fragen zum Firmenrechtsschutz
Was ist der Unterschied zwischen Firmenrechtsschutz und Betriebshaftpflicht?
Die Betriebshaftpflicht greift, wenn jemand Schadenersatz von Ihrem Betrieb verlangt: Sie prüft die Forderung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und gleicht berechtigte aus. Der Firmenrechtsschutz trägt die Kosten, wenn Sie selbst Rechte durchsetzen oder sich in einem Verfahren verteidigen – in den versicherten Bereichen. Beide ergänzen sich.
Übernimmt der Firmenrechtsschutz den Streit um unbezahlte Rechnungen?
Nicht ohne Weiteres. Streit aus Verträgen mit Kunden und Lieferanten gehört zum Vertragsrechtsschutz, der im Grundschutz meist fehlt und je nach Branche nur eingeschränkt oder als Baustein versicherbar ist. Manche Tarife enthalten ein Forderungsmanagement für unbestrittene Forderungen. Was für Ihre Branche möglich ist, klären wir vorab.
Ab wann besteht Versicherungsschutz?
In vielen Rechtsbereichen gilt eine Wartezeit ab Vertragsbeginn; für einige Bereiche entfällt sie je nach Tarif. Maßgeblich ist, wann die Ursache des Streits eingetreten ist – nicht, wann geklagt wird. Liegt sie vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit, besteht kein Schutz.
Lässt sich ein bereits laufender Streit versichern?
Nein. Versichert sind nur Fälle, deren Ursache nach Vertragsbeginn und nach Ablauf einer möglichen Wartezeit eintritt. Das gilt auch für Auseinandersetzungen, die sich bei Abschluss bereits abzeichnen.
Kann ich meinen Anwalt frei wählen?
Ja, grundsätzlich wählen Sie Ihren Rechtsanwalt selbst. Der Versicherer kann Kanzleien empfehlen. Ob Sie der Empfehlung folgen, entscheiden Sie.
Sind Inhaber, Geschäftsführer und Mitarbeiter mitversichert?
In der Regel sind der Inhaber oder die gesetzlichen Vertreter und die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit für den Betrieb mitversichert – zum Beispiel, wenn nach einem Arbeitsunfall gegen einen Mitarbeiter ermittelt wird. Den genauen Kreis der versicherten Personen regelt der Tarif.
Kann ich meinen privaten Rechtsschutz einschließen?
Häufig ja. Viele Versicherer bieten für Selbstständige und Inhaber Kombinationen aus Firmen-, Privat- und Verkehrsrechtsschutz an. Ob das für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihren bestehenden Verträgen ab – wir prüfen sie mit.
Hilft der Firmenrechtsschutz bei Datenschutz- und Cyber-Vorfällen?
Manche Tarife enthalten einen Datenschutz-Rechtsschutz, zum Beispiel für die Verteidigung in einem Bußgeldverfahren. Die Folgen eines Cyber-Angriffs selbst – etwa Datenwiederherstellung und Betriebsunterbrechung – sind Sache der Cyber-Versicherung.
Was kostet ein Firmenrechtsschutz?
Der Beitrag hängt von Branche, Zahl der Beschäftigten, den gewählten Bausteinen, der Zahl der Fahrzeuge und Objekte sowie der Selbstbeteiligung ab. Wir vergleichen die Angebote zahlreicher Versicherer und nennen Ihnen konkrete Beiträge für Ihren Betrieb.
Schadenbeispiel: Ein gekündigter Mitarbeiter klagt
Sie kündigen einem Mitarbeiter, er erhebt Kündigungsschutzklage. Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang. Mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt der Versicherer diese Kosten je nach Tarif und abzüglich der Selbstbeteiligung – vorausgesetzt, die Wartezeit ist abgelaufen. Wie das Verfahren ausgeht, entscheidet das Gericht.
Schadenbeispiel: Unfall mit dem Firmenwagen
Ein Mitarbeiter wird mit dem Firmenfahrzeug in einen Unfall verwickelt. Die Versicherung des Unfallgegners bestreitet die Schuld und zahlt nicht. Über den Verkehrsrechtsschutz können Sie Ihre Schadenersatzansprüche je nach Tarif mit anwaltlicher Hilfe geltend machen. Ob sich die Forderung durchsetzen lässt, hängt vom Einzelfall ab.
Schadenbeispiel: Streit mit dem Vermieter der Geschäftsräume
Der Vermieter Ihrer Geschäftsräume verlangt eine Nachzahlung auf die Nebenkosten, die Sie für unberechtigt halten. Ist das Objekt im Immobilien- und Mietrechtsschutz versichert, trägt der Versicherer je nach Tarif die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung. Zuvor prüft er, ob der Fall unter den Vertrag fällt.
Schadenbeispiel: Ermittlungen nach einem Arbeitsunfall
Auf einer Baustelle verletzt sich ein Mitarbeiter. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Betriebsinhaber wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Straf-Rechtsschutz trägt je nach Tarif die Kosten der Verteidigung. Geldstrafen und Bußgelder selbst sind nicht versichert.
Firmenrechtsschutz prüfen oder neu anfragen
Nennen Sie uns Branche, Mitarbeiterzahl und die Bereiche, die Ihnen wichtig sind. Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel am nächsten Werktag. Bitte beachten Sie: Bereits laufende Streitigkeiten lassen sich nachträglich nicht versichern.
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Vielen Dank – Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen.
Sie erhalten in wenigen Minuten eine Bestätigung per E-Mail. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.
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