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Für Geschäftsführer und Vorstände

Manager-Haftpflicht (D&O): Schutz für Ihr Privatvermögen

Wer ein Unternehmen oder einen Verein leitet, haftet für Pflichtverletzungen persönlich. Die D&O-Versicherung prüft die Vorwürfe, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und gleicht berechtigte im vereinbarten Rahmen aus.

  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Innen- und Außenhaftung
  • An keine Gesellschaft gebunden

Kurz gesagt

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte haften für Pflichtverletzungen persönlich mit ihrem Privatvermögen, schon bei Fahrlässigkeit. Die D&O-Versicherung (Manager-Haftpflicht) prüft die Vorwürfe, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und gleicht berechtigte im vereinbarten Rahmen aus. Das betrifft auch kleine GmbHs, UGs, Vereine und Start-ups. Weil sich die Bedingungen deutlich unterscheiden, bereiten wir die Anfrage mit Ihnen vor und vergleichen die Rückmeldungen; die Rechtsberatung übernimmt Ihr Anwalt.

Warum Führungskräfte mit dem Privatvermögen haften

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte müssen ihre Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters erfüllen. Verletzen sie diese Pflicht und entsteht dadurch ein Schaden, haften sie persönlich.

Haftung mit dem Privatvermögen

Die Haftungsbeschränkung einer GmbH oder UG schützt die Gesellschafter. Sie schützt nicht den Geschäftsführer, der seine Pflichten verletzt: Er haftet mit seinem privaten Vermögen, der Höhe nach grundsätzlich unbegrenzt.

Schon bei Fahrlässigkeit

Für die Haftung genügt in der Regel einfache Fahrlässigkeit. Eine Fehlentscheidung unter Zeitdruck oder eine übersehene Frist kann ausreichen.

Gemeinsam mit anderen

Mehrere Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder haften in der Regel gemeinsam. Eine Aufteilung der Ressorts befreit nicht davon, die Arbeit der Kollegen im Blick zu behalten.

Beweislast beim Manager

Im Streit mit der eigenen Gesellschaft muss häufig die Führungskraft darlegen, dass sie pflichtgemäß gehandelt hat. Nach dem Ausscheiden, ohne Zugriff auf die Unterlagen, ist das schwierig.

Dieser Überblick ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Haftung im Einzelfall beurteilt ein Rechtsanwalt.

Was die D&O-Versicherung leistet

D&O steht für „Directors and Officers“. Die Versicherung ist eine Vermögens­schaden­haftpflicht für Organe und leitende Personen: Sie greift, wenn eine versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung bei ihrer Tätigkeit auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

Innenhaftung: Das eigene Unternehmen – vertreten durch Gesellschafter, Aufsichtsrat oder einen Insolvenzverwalter – verlangt Ersatz von seinem Geschäftsführer oder Vorstand. Das kommt in der Praxis häufig vor.

Außenhaftung: Dritte wie Gläubiger, Geschäftspartner oder Behörden wenden sich direkt an die Führungskraft.

Welche Personen und welche Ansprüche versichert sind, regeln die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Über die Leistung im Einzelfall entscheidet der Versicherer.

  • Prüfung, ob und in welchem Umfang die versicherte Person haftet
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten im vereinbarten Rahmen
  • Ausgleich berechtigter Ansprüche bis zur vereinbarten Versicherungssumme
  • Schutz bei Innen- und Außenhaftung
  • Versichert sind Vermögensschäden – nicht Personen- und Sachschäden
  • Je nach Tarif auch für ehemalige Organmitglieder, Prokuristen und leitende Angestellte

Unternehmens-D&O oder persönliche D&O?

Üblich ist die D&O, die das Unternehmen für seine Organe abschließt. Daneben gibt es Verträge, die eine Führungskraft für sich selbst abschließt.

Unternehmens-D&OPersönliche D&O
VersicherungsnehmerDas Unternehmen, der Verein oder die StiftungDie Führungskraft selbst
Versicherte PersonenDie Organmitglieder, je nach Tarif weitere leitende PersonenNur die einzelne Person
VersicherungssummeSteht allen versicherten Personen gemeinsam zur VerfügungSteht der Person allein zur Verfügung
BeitragZahlt das UnternehmenZahlt die versicherte Person; eine Erstattung durch das Unternehmen ist Vereinbarungssache
Einfluss auf den VertragLiegt beim Unternehmen – es kann den Vertrag ändern oder kündigenLiegt bei der Person – auch nach einem Wechsel oder dem Ausscheiden
Typischer EinsatzGrundabsicherung für alle OrganeErgänzung für einzelne Personen, die unabhängig vom Unternehmen abgesichert sein möchten

Beide Formen lassen sich kombinieren. Welche Lösung passt, hängt von Rechtsform, Größe und der persönlichen Situation der Führungskraft ab.

Worauf es im Vertrag ankommt

D&O-Bedingungen unterscheiden sich deutlich. Diese Punkte entscheiden mit darüber, ob der Schutz im Ernstfall trägt.

Anspruchserhebungs­prinzip

Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem ein Anspruch erstmals geltend gemacht wird – nicht der Zeitpunkt der Pflichtverletzung. Der Vertrag muss also bestehen, wenn die Forderung kommt.

Rückwärtsdeckung

Je nach Tarif sind auch Pflichtverletzungen aus der Zeit vor Vertragsbeginn versichert, sofern sie bei Abschluss nicht bekannt waren.

Nachmeldefrist

Sie regelt, wie lange nach Vertragsende noch Ansprüche gemeldet werden können, die auf Pflichtverletzungen während der Laufzeit beruhen. Die Dauer ist tarifabhängig.

Selbstbehalt

Für Vorstände von Aktiengesellschaften schreibt das Gesetz einen Selbstbehalt vor. Er lässt sich über eine eigene Selbstbehalts­versicherung absichern. In anderen Rechtsformen ist ein Selbstbehalt Vereinbarungssache.

Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung

Wer vorsätzlich handelt oder Pflichten wissentlich verletzt, hat keinen Versicherungsschutz. Viele Tarife tragen die Abwehrkosten zunächst weiter, bis eine solche Pflichtverletzung feststeht.

Versicherungssumme und Abwehrkosten

Die Summe gilt in der Regel für alle Schäden eines Versicherungsjahres und für alle versicherten Personen zusammen. Abwehrkosten werden häufig darauf angerechnet.

Für wen eine D&O-Versicherung sinnvoll ist

Persönliche Haftung ist keine Frage der Unternehmensgröße. Sie betrifft jeden, der Leitungs- oder Aufsichtsverantwortung trägt.

GmbH

Geschäftsführer haften der Gesellschaft für Pflichtverletzungen – auch Gesellschafter-Geschäftsführer. Bei eigener Beteiligung schränken manche Tarife den Schutz für Ansprüche der eigenen Gesellschaft ein. Das prüfen wir vorab.

UG (haftungsbeschränkt)

Für Geschäftsführer einer UG gelten dieselben Pflichten wie in der GmbH. Bei geringer Kapitalausstattung haben die Pflichten in einer wirtschaftlichen Krise besonderes Gewicht.

Aktiengesellschaften und Genossenschaften

Vorstände und Aufsichtsräte tragen Leitungs- und Überwachungspflichten. Für Vorstände von Aktiengesellschaften ist der gesetzliche Selbstbehalt zu beachten.

Vereine

Auch Vereinsvorstände können persönlich haften – etwa beim Umgang mit Fördermitteln, Steuern und Abgaben. Für ehrenamtlich Tätige sieht das Gesetz Erleichterungen vor, die aber nicht jeden Fall abdecken.

Stiftungen

Stiftungsvorstände verwalten fremdes Vermögen nach den Vorgaben der Satzung. Fehler bei der Vermögensanlage oder der Mittelverwendung können Ersatzansprüche auslösen.

Start-ups

Schnelles Wachstum, knappe Mittel, Verantwortung gegenüber Investoren: Gründer in der Geschäftsführung haften wie jeder andere Geschäftsführer. Investoren erwarten häufig einen D&O-Schutz.

So kommen Sie zum passenden D&O-Schutz

D&O-Verträge werden individuell angefragt. Wir bereiten die Anfrage mit Ihnen vor und vergleichen die Rückmeldungen.

  1. Situation aufnehmen

    Rechtsform, Größe, Branche, Gesellschafterstruktur und wirtschaftliche Lage: Diese Angaben brauchen die Versicherer für ihre Risikoprüfung.

  2. Bedingungen vergleichen

    Wir stellen die Bedingungen zahlreicher Versicherer gegenüber – von der Rückwärtsdeckung über die Nachmeldefrist bis zu den Ausschlüssen.

  3. Versicherungssumme festlegen

    Die Summe sollte sich am möglichen Schaden orientieren, nicht am niedrigsten Beitrag. Wir besprechen mit Ihnen, was zu Ihrem Unternehmen passt.

  4. Laufend betreuen

    Neue Geschäftsführer, Tochtergesellschaften, ein Verkauf oder eine Krise: Wir passen den Vertrag an und begleiten Sie, wenn ein Anspruch gemeldet werden muss.

Keine Rechtsberatung

SCHOENFINANZ berät zu Versicherungsschutz und Bedingungen. Wir leisten keine Rechtsberatung. Ob eine Pflichtverletzung vorliegt und wer im Einzelfall haftet, beurteilt ein Rechtsanwalt. Über die Leistung aus dem Vertrag entscheidet der Versicherer nach Prüfung des Einzelfalls.

Ihre Fragen zur Manager-Haftpflicht

Was bedeutet D&O?

D&O steht für „Directors and Officers“, also für die Leitungs- und Aufsichtsorgane eines Unternehmens. Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflicht für diese Personen. Im Deutschen heißt sie auch Manager-Haftpflicht.

Wer ist in einer D&O-Versicherung versichert?

Bei der Unternehmens-D&O sind es in der Regel die Mitglieder von Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat oder Beirat. Je nach Tarif kommen ehemalige und künftige Organmitglieder, Prokuristen und leitende Angestellte hinzu. Maßgeblich ist die Regelung im Vertrag.

Braucht auch eine kleine GmbH eine D&O-Versicherung?

Die Haftung des Geschäftsführers hängt nicht von der Größe des Unternehmens ab. Auch in kleinen Gesellschaften kommt es zu Ansprüchen – etwa nach einem Streit unter Gesellschaftern, einem Verkauf oder in der Insolvenz. Ob und in welchem Umfang eine D&O für Sie sinnvoll ist, klären wir im Gespräch.

Was gilt für Gesellschafter-Geschäftsführer?

Viele Bedingungen enthalten eigene Regelungen für den Fall, dass die versicherte Person selbst an der Gesellschaft beteiligt ist. Ansprüche der eigenen Gesellschaft sind dann je nach Tarif nur eingeschränkt versichert. Wir prüfen diese Klauseln vor dem Abschluss und zeigen Ihnen, was sie für Ihre Beteiligung bedeuten.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Eine feste Regel gibt es nicht. Anhaltspunkte sind Bilanzsumme, Umsatz, Branche, die Zahl der versicherten Personen und die Frage, ob Abwehrkosten auf die Summe angerechnet werden. Wir besprechen mit Ihnen, welche Summe zu Ihrem Risiko passt.

Was kostet eine D&O-Versicherung?

Der Beitrag hängt von Rechtsform, Umsatz, Bilanzkennzahlen, Branche und Versicherungssumme ab. Junge Unternehmen und Unternehmen in wirtschaftlich angespannter Lage prüfen die Versicherer genauer. Wir holen Angebote zahlreicher Versicherer ein und nennen Ihnen konkrete Beiträge.

Bin ich nach meinem Ausscheiden noch geschützt?

Das hängt vom Vertrag ab. Weil es auf den Zeitpunkt der Anspruchserhebung ankommt, muss der Vertrag dann noch bestehen oder eine Nachmeldefrist laufen. Bei der Unternehmens-D&O haben Sie darauf nach dem Ausscheiden keinen Einfluss mehr. Deshalb schließen manche Führungskräfte zusätzlich eine persönliche D&O ab.

Was ist nicht versichert?

Kein Schutz besteht bei Vorsatz und wissentlicher Pflichtverletzung. Geldstrafen und Bußgelder sind in der Regel nicht versichert, ebenso Ansprüche, die bei Vertragsabschluss bereits bekannt waren. Personen- und Sachschäden gehören in die Betriebshaftpflicht. Die vollständigen Ausschlüsse stehen in den Bedingungen des Tarifs.

Schadenbeispiel: Die Gesellschafter verlangen Ersatz für einen Forderungsausfall

Ein Geschäftsführer beliefert über Monate einen neuen Großkunden, ohne dessen Zahlungsfähigkeit zu prüfen oder die Forderungen abzusichern. Der Kunde wird zahlungsunfähig. Die Gesellschafter werfen dem Geschäftsführer vor, seine Sorgfaltspflicht verletzt zu haben, und verlangen Ersatz. Das ist ein typischer Fall der Innenhaftung. Der Versicherer prüft, ob der Vorwurf berechtigt ist, und entscheidet über die Leistung nach den Bedingungen.

Schadenbeispiel: Der Insolvenzverwalter nimmt den früheren Geschäftsführer in Anspruch

Ein Unternehmen wird insolvent. Der Insolvenzverwalter wirft dem früheren Geschäftsführer vor, den Insolvenzantrag zu spät gestellt und danach noch Zahlungen veranlasst zu haben, und verlangt Ersatz. Ob und in welchem Umfang solche Ansprüche versichert sind, hängt von den Bedingungen des Tarifs ab. Der Versicherer prüft den Einzelfall.

Schadenbeispiel: Ein Verein muss Fördermittel zurückzahlen

Der Vorstand eines Vereins versäumt es, die Verwendung von Fördermitteln rechtzeitig nachzuweisen. Der Fördergeber verlangt das Geld zurück, der Verein fordert Ersatz vom Vorstand. Solche Ansprüche können je nach Tarif über eine D&O-Versicherung für Vereine versichert sein. Ob geleistet wird, entscheidet der Versicherer nach Prüfung des Einzelfalls.

D&O-Versicherung prüfen oder neu anfragen

Nennen Sie uns Rechtsform, Branche und Größe Ihres Unternehmens oder Vereins. Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel am nächsten Werktag.

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