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Mitarbeiterabsicherung
Gruppenunfallversicherung: Unfallschutz für Ihr Team
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Ihre Beschäftigten bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg. Die Gruppenunfallversicherung ergänzt diesen Schutz – je nach Vereinbarung rund um die Uhr, auch in der Freizeit. Wir prüfen mit Ihnen, welcher Umfang zu Ihrem Betrieb passt.
- Über 30 Jahre Erfahrung
- An keine Gesellschaft gebunden
- Persönlich in Rostock und online
Kurz gesagt
Die Berufsgenossenschaft schützt Beschäftigte nur bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg. Eine Gruppenunfallversicherung des Betriebs kann diesen Schutz je nach Vereinbarung rund um die Uhr ergänzen, auch in der Freizeit, mit Invaliditätsleistung, Tagegeldern und weiteren Bausteinen. Häufig verzichten Versicherer bei Gruppenverträgen auf eine individuelle Gesundheitsprüfung. Wir klären mit Ihnen Umfang und Leistungsberechtigung und vergleichen Angebote für Betriebe in Rostock und Mecklenburg-Vorpommern.
Was die Berufsgenossenschaft abdeckt – und was nicht
Jeder Betrieb mit Beschäftigten ist Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Der gesetzliche Schutz ist wichtig, hat aber klare Grenzen.
Versichert: Arbeit und Arbeitsweg
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Arbeitsunfällen, bei Unfällen auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück sowie bei anerkannten Berufskrankheiten. Sie übernimmt unter anderem Heilbehandlung und Rehabilitation und zahlt unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente.
Nicht versichert: Freizeit
Unfälle im Haushalt, beim Sport, im Urlaub oder im Straßenverkehr außerhalb des Arbeitswegs fallen nicht unter den gesetzlichen Schutz. Auch private Umwege und private Unternehmungen auf einer Dienstreise sind in der Regel nicht abgedeckt.
Inhaber oft außen vor
Die gesetzliche Unfallversicherung ist auf Beschäftigte ausgerichtet. Ob Inhaber und Selbstständige dort versichert sind, hängt von Branche und Berufsgenossenschaft ab – häufig nur auf eigenen Antrag.
Diese Darstellung ist ein allgemeiner Überblick. Ob im Einzelfall ein Arbeits- oder Wegeunfall vorliegt, entscheidet der zuständige Unfallversicherungsträger.
Was die Gruppenunfallversicherung leistet
Der Betrieb schließt einen Vertrag für mehrere Personen ab. Welche Bausteine enthalten sind, legen Sie bei Vertragsschluss fest.
Rund um die Uhr
Je nach Vereinbarung gilt der Schutz bei der Arbeit und in der Freizeit, in vielen Tarifen weltweit. Möglich sind auch Verträge, die nur den beruflichen oder nur den privaten Bereich abdecken.
Invaliditätsleistung
Bleibt nach einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung zurück, zahlt der Versicherer eine Kapitalleistung. Ihre Höhe richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität. Je nach Tarif ist auch eine Unfallrente vereinbar.
Todesfallleistung
Führt ein Unfall zum Tod, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Summe. Wer bezugsberechtigt ist, sollte im Vertrag oder in einer ergänzenden Vereinbarung geregelt sein.
Tagegelder
Je nach Tarif lassen sich Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld oder ein Tagegeld für die Zeit der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit vereinbaren.
Bergungskosten
Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze nach einem Unfall sind in vielen Tarifen bis zu einer vereinbarten Grenze mitversichert.
Reha und weitere Bausteine
Je nach Tarif kommen Leistungen für Rehabilitation, Kurkosten, kosmetische Operationen nach einem Unfall oder eine Unterstützung durch Reha-Management hinzu.
Maßgeblich sind der gewählte Tarif und die Versicherungsbedingungen. Versichert sind Unfälle, nicht Krankheiten. Die Leistungen werden in der Regel unabhängig von denen der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt. Über die Leistung im Schadenfall entscheidet der Versicherer.
Namentlich oder nach Gruppen versichern?
Es gibt zwei Wege, die versicherten Personen festzulegen. Welcher passt, hängt vor allem von Größe und Personalwechsel in Ihrem Betrieb ab.
| Merkmal | Namentliche Versicherung | Versicherung nach Gruppen oder Funktionen |
|---|---|---|
| Wer ist versichert? | Die im Vertrag einzeln genannten Personen | Alle Personen, die zu einer festgelegten Gruppe gehören – zum Beispiel alle Beschäftigten, der Außendienst oder die Geschäftsleitung |
| Personalwechsel | Zu- und Abgänge werden dem Versicherer einzeln gemeldet | Wer neu zur Gruppe gehört, ist in der Regel ohne Einzelmeldung mitversichert; gemeldet wird je nach Vertrag die Personenzahl zu einem Stichtag |
| Versicherungssummen | Je Person einzeln festlegbar | Einheitlich je Gruppe; mehrere Gruppen mit unterschiedlichen Summen sind möglich |
| Verwaltung | Mehr Aufwand, wenn Personal häufig wechselt | Weniger Aufwand im laufenden Betrieb |
| Häufig gewählt von | Kleinen Teams und für einzelne Schlüsselpersonen | Betrieben mit vielen Beschäftigten oder häufigem Personalwechsel |
Beide Formen lassen sich je nach Versicherer kombinieren, etwa eine Gruppe für die Belegschaft und eine namentliche Absicherung für die Geschäftsführung.
Wem steht die Leistung zu?
Versicherungsnehmer ist der Betrieb, versichert sind die Beschäftigten. Wer die Leistung beim Versicherer geltend machen darf, wird im Vertrag geregelt.
Diese Frage wirkt unscheinbar, hat aber Folgen: für den Ablauf im Schadenfall, für das Verhältnis zwischen Betrieb und Beschäftigten und für die steuerliche Behandlung. Wir klären sie deshalb vor dem Abschluss mit Ihnen.
Wie Beiträge und Leistungen steuerlich und in der Sozialversicherung zu behandeln sind, hängt unter anderem von dieser Ausgestaltung ab. Dazu beraten wir nicht – steuerliche Fragen klärt Ihr Steuerberater. Wir stimmen die Vertragsgestaltung auf Wunsch mit ihm ab.
- Mit Direktanspruch: Die versicherte Person kann ihre Ansprüche selbst gegenüber dem Versicherer geltend machen.
- Ohne Direktanspruch: Der Betrieb macht die Ansprüche geltend. Wie die Leistung an die betroffene Person weitergegeben wird, sollte im Betrieb klar vereinbart sein.
- Für den Todesfall: Es sollte geregelt sein, wer die Leistung erhält.
Ein Baustein, der sich gut ergänzen lässt
Eine Gruppenunfallversicherung ist für Beschäftigte leicht zu verstehen und für den Betrieb mit überschaubarem Aufwand einzurichten. Sie lässt sich mit anderen betrieblichen Leistungen kombinieren.
Gruppenunfallversicherung
Schutz bei Unfällen in Beruf und Freizeit – je nach Tarif mit Kapitalleistung bei Invalidität, Todesfallleistung und Tagegeldern. Ein sichtbares Zeichen der Fürsorge für das Team.
Betriebliche Krankenversicherung
Zusätzliche Gesundheitsleistungen, die der Betrieb für seine Beschäftigten finanziert – etwa für Zahnersatz, Sehhilfen oder Vorsorge, je nach Tarif.
Zur betrieblichen KrankenversicherungBetriebliche Altersvorsorge
Vorsorge für das Alter über den Betrieb. Sie bindet langfristig und ergänzt die Absicherung bei Unfall und Krankheit.
Zur betrieblichen AltersvorsorgeWann eine Gruppenunfallversicherung sinnvoll ist
Grundsätzlich für jeden Betrieb mit Beschäftigten – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum mittelständischen Unternehmen.
Entscheidend ist weniger die Branche als die Frage, was Sie erreichen möchten: eine Lücke für die Freizeit schließen, besonders gefährdete Tätigkeiten zusätzlich absichern oder Ihren Beschäftigten eine greifbare Zusatzleistung bieten.
Auch Inhaber und Geschäftsführer lassen sich in der Regel in den Vertrag einbeziehen.
- Handwerks- und Baubetriebe mit körperlicher Arbeit
- Betriebe mit Außendienst, Montage oder häufigen Dienstreisen
- Produktion, Logistik und Lager
- Büro- und Dienstleistungsbetriebe, die einen zusätzlichen Benefit suchen
- Kleine Betriebe, in denen der Ausfall einzelner Personen besonders schwer wiegt
- Unternehmen, die Fachkräfte gewinnen und halten möchten
- Betriebe mit Auslandseinsätzen – sofern der Tarif weltweit gilt
So gehen wir vor
Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung – persönlich in Rostock oder per Video und Telefon.
Bedarf aufnehmen
Wir klären, wer versichert werden soll, welche Tätigkeiten es im Betrieb gibt und was bereits besteht.
Umfang festlegen
Namentlich oder nach Gruppen, nur Beruf oder rund um die Uhr, welche Bausteine und Summen: Wir gehen die Entscheidungen mit Ihnen durch.
Angebote vergleichen
Sie erhalten Angebote mehrerer Versicherer mit den wesentlichen Unterschieden bei Leistungen, Bedingungen und Beitrag.
Im Betrieb einführen
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Beschäftigten verständlich über den neuen Schutz zu informieren.
Betreuen und anpassen
Wächst oder verändert sich Ihr Betrieb, passen wir den Vertrag an. Im Schadenfall bleiben wir Ihr Ansprechpartner.
Ihre Fragen zur Gruppenunfallversicherung
Worin unterscheidet sich die Gruppenunfallversicherung von der gesetzlichen Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung über Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ist Pflicht und leistet bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Die Gruppenunfallversicherung ist ein freiwilliger, privater Vertrag des Betriebs. Sie kann je nach Vereinbarung auch Unfälle in der Freizeit einschließen und zahlt die vereinbarten Leistungen in der Regel zusätzlich zu den gesetzlichen.
Gilt der Schutz auch in der Freizeit?
Das hängt von der Vereinbarung ab. Üblich ist ein Schutz rund um die Uhr, der berufliche und private Unfälle umfasst. Es gibt aber auch Verträge, die nur den beruflichen oder nur den privaten Bereich abdecken. Wir klären mit Ihnen, was zu Ihrem Ziel passt.
Müssen die Beschäftigten Gesundheitsfragen beantworten?
Bei Gruppenverträgen verzichten Versicherer häufig auf eine individuelle Gesundheitsprüfung. Ob das für Ihren Betrieb gilt, hängt vom Tarif und von der Größe der Gruppe ab. Über unsere Formulare fragen wir keine Gesundheitsdaten ab; sollte es darauf ankommen, besprechen wir das ausschließlich im persönlichen Gespräch.
Wer erhält die Leistung nach einem Unfall?
Versichert sind die Beschäftigten, Vertragspartner des Versicherers ist der Betrieb. Im Vertrag wird geregelt, ob die versicherte Person ihre Ansprüche selbst geltend machen kann (Direktanspruch) oder ob der Betrieb das übernimmt. Wir empfehlen, das vor dem Abschluss eindeutig festzulegen und im Betrieb bekannt zu machen.
Wie werden die Beiträge steuerlich behandelt?
Das hängt unter anderem davon ab, wie der Anspruch auf die Leistung geregelt ist und wie der Vertrag gestaltet wird. Eine pauschale Aussage wäre nicht seriös, und wir leisten keine Steuerberatung. Steuerliche Fragen klärt Ihr Steuerberater – auf Wunsch stimmen wir die Vertragsgestaltung mit ihm ab.
Was passiert, wenn jemand den Betrieb verlässt?
Mit dem Ausscheiden endet in der Regel der Schutz über den Gruppenvertrag. Bei namentlicher Versicherung melden Sie die Person ab, bei der Versicherung nach Gruppen fällt sie aus der Gruppe heraus. Manche Tarife bieten Ausscheidenden an, den Schutz privat fortzuführen.
Können Inhaber und Geschäftsführer mitversichert werden?
In der Regel ja. Für Inhaber und Geschäftsführer ist das häufig besonders sinnvoll, weil sie je nach Branche nicht automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind. Sie können als eigene Gruppe oder namentlich mit eigenen Versicherungssummen aufgenommen werden.
Ersetzt die Gruppenunfallversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Nein. Die Unfallversicherung leistet nur nach Unfällen, nicht bei Krankheiten. Wer sein Einkommen umfassend absichern möchte, braucht dafür eine eigene Lösung. Die Gruppenunfallversicherung ist eine Ergänzung, kein Ersatz.
Lässt sich die Gruppenunfallversicherung mit anderen betrieblichen Leistungen kombinieren?
Ja. Viele Betriebe verbinden sie mit einer betrieblichen Krankenversicherung und einer betrieblichen Altersvorsorge. So entsteht ein Paket aus Schutz bei Unfall, zusätzlichen Gesundheitsleistungen und Vorsorge für das Alter. Welche Bausteine für Ihren Betrieb sinnvoll sind, besprechen wir gemeinsam.
Was kostet eine Gruppenunfallversicherung?
Der Beitrag richtet sich nach der Zahl der versicherten Personen, ihren Tätigkeiten, den gewählten Bausteinen und den Versicherungssummen. Eine pauschale Angabe wäre deshalb nicht seriös. Wir erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot für Ihren Betrieb.
Gruppenunfallversicherung anfragen
Schreiben Sie uns kurz, wie viele Beschäftigte Sie absichern möchten und in welcher Branche Sie tätig sind. Gesundheitsdaten fragen wir über das Formular nicht ab – weder von Ihnen noch von Ihren Beschäftigten.
- Erstberatung kostenlos und unverbindlich
- Namentlich oder nach Gruppen – wir erklären den Unterschied
- Bestehende Verträge prüfen wir mit
- Lieber telefonisch?0381 – 444 30 – 0
- Persönlich in Rostock
Tessiner Str. 27, 18055 Rostock
Vielen Dank – Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen.
Sie erhalten in wenigen Minuten eine Bestätigung per E-Mail. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.
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