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Private Unfallversicherung

Unfall­versicherung: Schutz bei dauerhaften Unfallfolgen

Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg. Wir klären mit Ihnen, welche private Absicherung für Freizeit, Sport und Haushalt zu Ihnen und Ihrer Familie passt.

  • An keine Gesellschaft gebunden
  • Über 50 Gesellschaften im Vergleich
  • Persönlich in Rostock und online

Kurz gesagt

Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg. Die private Unfallversicherung gilt rund um die Uhr, auch in Freizeit, Sport und Haushalt, und zahlt vor allem bei bleibender Invalidität eine Kapitalleistung oder Rente. Wie viel gezahlt wird, ergibt sich aus Grundsumme, Gliedertaxe und Progression. Besonders wichtig ist sie für Selbstständige, Kinder, ältere Menschen und Sportler; wir vergleichen zahlreiche Versicherer für Sie.

Wo der gesetzliche Unfallschutz endet

Die gesetzliche Unfall­versicherung ist eine Pflicht­versicherung für Beschäftigte. Sie schützt bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin und zurück – nicht in der Freizeit, beim Sport oder im Haushalt.

MerkmalGesetzliche Unfall­versicherungPrivate Unfall­versicherung
Wann gilt der Schutz?Bei der Arbeit, in Kita, Schule und Hochschule sowie auf den direkten Wegen dorthin und zurückRund um die Uhr – bei der Arbeit und in der Freizeit
Freizeit, Sport, Haushalt, UrlaubNicht versichertVersichert, soweit der Tarif nichts ausschließt
GeltungsbereichAn die versicherte Tätigkeit gebundenIn der Regel weltweit
Wer ist versichert?Beschäftigte, Auszubildende, Schüler, Studierende und Kinder in der Kita; Selbstständige häufig nicht oder nur auf eigenen AntragJeder mit eigenem Vertrag – auch Selbstständige, Kinder, ältere Menschen und nicht Berufstätige
LeistungenHeilbehandlung, Rehabilitation, Verletztengeld und bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit eine Rente – nach gesetzlichen VorgabenVereinbarte Geldleistungen: Invaliditätsleistung als Kapital, je nach Tarif Unfallrente, Tagegelder und Kostenübernahmen
Höhe der LeistungGesetzlich festgelegtÜber die Versicherungssumme frei wählbar
BeitragTrägt der Arbeitgeber, bei Kita, Schule und Hochschule die öffentliche HandZahlen Sie selbst; abhängig von Summen, Beruf und Alter

Vereinfachte Darstellung. Die private Unfall­versicherung ersetzt weder die Kranken­versicherung noch die gesetzliche Unfall­versicherung. Sie ergänzt beide um eine frei verwendbare Geldleistung bei dauerhaften Unfallfolgen.

Was die private Unfall­versicherung leistet

Kern ist die Invaliditätsleistung. Die weiteren Bausteine wählen Sie nach Bedarf – nicht jeder Tarif enthält alle.

Kernleistung

Invaliditätsleistung

Einmalige Kapitalzahlung, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung bleibt. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der vereinbarten Summe. Das Geld ist frei verwendbar, etwa für den Umbau der Wohnung.

Unfallrente

Monatliche Rente bei schwerer Invalidität, ab einem im Vertrag festgelegten Invaliditätsgrad. Je nach Tarif wird sie lebenslang gezahlt.

Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld

Ein fester Betrag für jeden Tag im Krankenhaus nach einem Unfall, je nach Tarif ergänzt um ein Genesungsgeld für die Zeit danach.

Rehabilitationskosten

Zuschüsse zu Reha-Maßnahmen wie Physio- und Ergotherapie, je nach Tarif und soweit kein anderer Kostenträger leistet.

Bergungskosten

Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze, zum Beispiel eine Hubschrauberbergung aus unwegsamem Gelände, bis zur vereinbarten Grenze.

Kosmetische Operationen

Kosten für wiederherstellende Eingriffe, wenn ein Unfall sichtbare Spuren hinterlassen hat, bis zur vereinbarten Grenze.

Je nach Tarif kommen Assistenz­leistungen hinzu, etwa Hilfe im Haushalt nach einem Unfall, sowie eine Todesfallleistung für Hinterbliebene. Über die Leistung entscheidet der Versicherer nach den vereinbarten Bedingungen.

Grundsumme, Gliedertaxe, Progression: So wird gerechnet

Wie viel nach einem Unfall gezahlt wird, ergibt sich aus drei Größen. Alle drei stehen im Vertrag und unterscheiden sich von Tarif zu Tarif.

  1. Grundsumme festlegen

    Beim Abschluss vereinbaren Sie die Invaliditätsgrundsumme. Sie ist die Rechenbasis: Bleibt eine teilweise Beeinträchtigung, wird der entsprechende Anteil der Summe gezahlt.

  2. Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe

    Die Gliedertaxe ist eine Tabelle in den Versicherungsbedingungen. Sie ordnet dem Verlust oder der Funktionsunfähigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen – etwa Arm, Hand, Bein, Auge oder Gehör – feste Invaliditätsgrade zu. Bei teilweiser Einschränkung gilt der entsprechende Anteil. Folgen, die nicht in der Tabelle stehen, werden ärztlich bemessen.

  3. Progression berücksichtigen

    Mit einer Progression steigt die Leistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional. Bei schweren Dauerfolgen wird dann ein Mehrfaches der Grundsumme gezahlt, bei leichten Folgen ändert sich wenig. So liegt der Schwerpunkt auf den Fällen, die finanziell am stärksten treffen.

Die Sätze der Gliedertaxe und die Stufen der Progression legt jeder Versicherer in seinen Bedingungen fest. Im Gespräch rechnen wir Ihnen an einem Beispiel vor, was verschiedene Tarife bei gleichen Unfallfolgen zahlen würden.

Für wen die Unfall­versicherung besonders wichtig ist

Sinnvoll kann sie für jeden sein, der sich vor den finanziellen Folgen eines schweren Unfalls schützen möchte. Bei diesen Gruppen ist die Lücke besonders deutlich.

Selbstständige

Wer nicht über eine Berufsgenossenschaft versichert ist, hat auch bei der Arbeit keinen gesetzlichen Unfallschutz.

Kinder und Jugendliche

Gesetzlich versichert sind sie nur in Kita und Schule und auf dem Weg dorthin. Beim Spielen, im Verein und zu Hause besteht kein gesetzlicher Schutz.

Familien und nicht Berufstätige

Wer den Haushalt führt und nicht berufstätig ist, hat bei Unfällen zu Hause keinen gesetzlichen Unfallschutz. Es gibt Tarife für Einzelpersonen, Paare und Familien.

Ältere Menschen

Stürze haben im Alter oft schwerere Folgen. Tarife für Ältere setzen den Schwerpunkt häufig auf praktische Hilfe im Alltag nach einem Unfall.

Aktive Sportler

Training, Wettkampf, Ski- und Radurlaub gehören zur Freizeit. Dort leistet die gesetzliche Unfall­versicherung nicht.

Menschen mit risikoreichen Hobbys

Motorradfahren, Reiten, Klettern, Tauchen: Ob und wie ein Hobby versichert ist, hängt vom Tarif ab. Das klären wir vor dem Abschluss.

Unfall­versicherung und BU: zwei verschiedene Fragen

Die Unfall­versicherung fragt, ob nach einem Unfall ein dauerhafter Schaden bleibt. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung fragt, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können – gleich aus welchem Grund.

Die Unfall­versicherung leistet nur nach einem Unfall, nicht bei Krankheit. Dafür zahlt sie unabhängig davon, ob Sie weiterarbeiten können. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung sichert Ihr Einkommen ab, wenn Sie Ihren Beruf wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben können – nach den vereinbarten Bedingungen.

Die beiden Verträge ersetzen einander nicht, sie ergänzen sich. Wer auf sein Einkommen angewiesen ist, sollte zuerst die Arbeitskraft absichern. Die Unfall­versicherung stellt zusätzlich Kapital für die Folgen eines schweren Unfalls bereit.

  • Unfall­versicherung: Auslöser ist ein Unfall mit dauerhaften Folgen
  • Unfall­versicherung: Kapitalzahlung nach Invaliditätsgrad, je nach Tarif zusätzlich eine Rente
  • Unfall­versicherung: Leistung unabhängig von Beruf und Einkommen
  • Berufsunfähigkeit: Auslöser ist Krankheit oder Unfall
  • Berufsunfähigkeit: monatliche Rente, solange die Berufsunfähigkeit besteht, längstens bis zum vereinbarten Endalter
  • Berufsunfähigkeit: Maßstab ist Ihre berufliche Tätigkeit, nicht der Körperschaden

Worauf es in den Bedingungen ankommt

Unfalltarife sehen sich auf den ersten Blick ähnlich. Die Unterschiede stehen in den Bedingungen.

Was als Unfall gilt

Ein Unfall liegt vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Viele Tarife erweitern diesen Begriff, etwa um Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung oder um Infektionen nach einem Zeckenbiss.

Mitwirkung von Vorerkrankungen

Haben Krankheiten oder Gebrechen an den Unfallfolgen mitgewirkt, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Ab welchem Anteil das geschieht, regelt der Tarif; manche verzichten weitgehend darauf.

Fristen nach dem Unfall

Die Invalidität muss innerhalb der im Vertrag genannten Fristen eingetreten, ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht sein. Wer sie versäumt, riskiert den Anspruch. Melden Sie einen Unfall deshalb früh.

Geltungsbereich und Ausschlüsse

Der Schutz gilt in der Regel weltweit. Üblich sind Ausschlüsse, zum Beispiel für Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen oder bei vorsätzlichen Straftaten. Für bestimmte Sportarten gelten je nach Tarif Einschränkungen.

So finden wir den passenden Unfallschutz

Wir berücksichtigen Beruf, Hobbys und familiäre Situation – persönlich in Rostock oder telefonisch.

  1. Situation aufnehmen

    Wer soll versichert sein, wie sieht Ihr Alltag aus und welche Absicherung besteht schon – gesetzlich, über den Arbeitgeber oder privat?

  2. Summen und Bausteine festlegen

    Wir ermitteln mit Ihnen eine passende Grundsumme und Progression und klären, welche Zusatzbausteine Sie wirklich brauchen.

  3. Tarife vergleichen

    Wir vergleichen Bedingungen und Beiträge zahlreicher Versicherer: Gliedertaxe, Mitwirkung von Vorerkrankungen, Fristen, versicherte Sportarten.

  4. Abschluss und Betreuung

    Wir begleiten den Antrag und bleiben Ihr Ansprechpartner – auch dann, wenn ein Unfall gemeldet werden muss.

Fragen zur Gesundheit, die ein Versicherer im Antrag stellt, bereiten wir im persönlichen Gespräch mit Ihnen vor – nicht über ein Formular.

Unfall passiert?

Melden Sie uns den Unfall möglichst früh – auch wenn noch nicht feststeht, ob dauerhafte Folgen bleiben. Wir leiten die Meldung an den Versicherer weiter und achten mit Ihnen auf die Fristen.

Schaden melden

Ihre Fragen zur privaten Unfallversicherung

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gilt nur für Arbeits- und Wegeunfälle. Die private Unfallversicherung gilt rund um die Uhr – auch in der Freizeit, beim Sport und im Urlaub, in der Regel weltweit. Freizeit- und Sportunfälle sind gesetzlich nicht versichert.

Was leistet die private Unfallversicherung?

Je nach Tarif: eine einmalige Kapitalleistung bei bleibender Invalidität, eine monatliche Unfallrente bei schwerer Invalidität, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Bergungskosten, kosmetische Operationen, Rehabilitationskosten und Assistenzleistungen. Maßgeblich sind die vereinbarten Bausteine und Bedingungen.

Für wen ist die private Unfallversicherung besonders wichtig?

Besonders wichtig kann sie für Selbstständige ohne gesetzlichen Unfallschutz, für Kinder und Jugendliche, für ältere Menschen, für aktive Sportler und für Menschen mit risikoreichen Hobbys sein. Auch wer nicht berufstätig ist, hat in Haushalt und Freizeit keinen gesetzlichen Unfallschutz.

Was kostet eine private Unfallversicherung?

Der Beitrag hängt von Alter, Beruf, den vereinbarten Summen, der Progression und den gewählten Zusatzbausteinen ab. Für Kinder gibt es eigene Tarife. Eine seriöse Zahl lässt sich erst mit Ihren Angaben nennen – wir vergleichen zahlreiche Versicherer und legen Ihnen konkrete Angebote vor.

Gilt die Unfallversicherung auch im Ausland?

Ja, die private Unfallversicherung gilt in der Regel weltweit – im Skiurlaub ebenso wie auf einer Fernreise oder Geschäftsreise. Die Behandlungskosten im Ausland trägt sie allerdings nicht; dafür ist eine Auslandsreisekrankenversicherung zuständig.

Was ist die Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe ist eine Tabelle in den Versicherungsbedingungen. Sie legt fest, welcher Invaliditätsgrad für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile und Sinnesorgane gilt. Die Sätze unterscheiden sich je nach Versicherer; Tarife mit verbesserter Gliedertaxe setzen höhere Werte an. Für Beeinträchtigungen, die dort nicht aufgeführt sind, wird der Grad ärztlich bemessen.

Was bedeutet Progression in der Unfallversicherung?

Mit einer Progression steigt die Leistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional. Bei schweren Dauerfolgen erhalten Sie dadurch ein Mehrfaches der vereinbarten Grundsumme. Welche Progressionsstufe zu Ihnen passt, rechnen wir an einem Beispiel mit Ihnen durch.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Sie sollte so gewählt sein, dass bei schwerer Invalidität genug Kapital bereitsteht – etwa für Umbauten, Hilfsmittel und den Ausgleich von Einkommenseinbußen. Jüngere Menschen brauchen in der Regel höhere Summen, weil die Folgen über einen längeren Zeitraum finanziert werden müssen. Eine pauschale Formel ersetzt die persönliche Berechnung nicht.

Ist eine Unfallversicherung sinnvoll, wenn ich eine BU habe?

Beide ergänzen sich. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bei Krankheit oder Unfall, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Die Unfallversicherung zahlt bei dauerhaften körperlichen Unfallfolgen eine Kapitalleistung oder Rente – unabhängig von Ihrem Beruf.

Sind Kinder nicht schon über Kita und Schule versichert?

Nur dort und auf dem direkten Weg. In der Freizeit, beim Vereinssport, auf dem Spielplatz und zu Hause besteht kein gesetzlicher Unfallschutz. Diese Lücke schließt eine private Unfallversicherung für Kinder, einzeln oder im Familientarif.

Welche Fristen gelten nach einem Unfall?

Die Bedingungen verlangen, dass ein Unfall zügig gemeldet wird. Für die Invaliditätsleistung gelten zusätzlich Fristen, innerhalb derer die Invalidität eingetreten, ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht sein muss. Die genauen Zeiträume stehen in Ihrem Vertrag. Melden Sie uns einen Unfall früh, dann achten wir mit Ihnen darauf.

Muss ich für die Unfallversicherung Gesundheitsfragen beantworten?

Viele Versicherer stellen im Antrag einige Fragen zur Gesundheit, die vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Unser Anfrageformular fragt keine Gesundheitsdaten ab. Diese Angaben besprechen wir ausschließlich im persönlichen Gespräch und bereiten sie mit Ihnen für den Antrag vor.

Was bietet SCHOENFINANZ bei der Unfallversicherung?

Wir vergleichen zahlreiche Versicherer und suchen einen Unfallschutz, der zu Ihrer persönlichen Situation passt. Dabei berücksichtigen wir Beruf, Hobbys und familiäre Situation. Die Beratung ist kostenlos, persönlich in Rostock oder telefonisch.

Schadenbeispiel: Sturz beim Joggen – was zahlt die Unfallversicherung?

Beispiel: Sie stolpern auf einem unebenen Gehweg, brechen sich Handgelenk und Schlüsselbein und behalten eine dauerhafte Einschränkung am Handgelenk zurück. Die Behandlung zahlt Ihre Krankenversicherung. Die private Unfallversicherung zahlt zusätzlich eine Kapitalleistung, deren Höhe sich nach dem festgestellten Invaliditätsgrad, der vereinbarten Grundsumme und der Progression richtet – je nach Tarif ergänzt um Krankenhaustagegeld. Ohne private Unfallversicherung gäbe es keine solche Kapitalleistung.

Schadenbeispiel: Skiunfall im Urlaub – ist das versichert?

Beispiel: Im Skiurlaub stürzen Sie schwer, werden mit dem Hubschrauber geborgen, liegen mehrere Wochen im Krankenhaus und gehen danach in die Reha. Die Behandlung tragen Kranken- und Auslandsreisekrankenversicherung. Die private Unfallversicherung übernimmt je nach Tarif Bergungskosten bis zur vereinbarten Grenze, zahlt Krankenhaustagegeld und – wenn dauerhafte Folgen bleiben – die Invaliditätsleistung. Der Schutz gilt in der Regel weltweit.

Schadenbeispiel: Ein Tischler verliert bei der Arbeit einen Finger

Beispiel: Ein selbstständiger Tischler verletzt sich an der Kreissäge und verliert den Zeigefinger. Ist er über die Berufsgenossenschaft versichert, übernimmt diese Heilbehandlung und Verletztengeld nach den gesetzlichen Vorgaben. Die private Unfallversicherung zahlt zusätzlich die Invaliditätsleistung als Einmalzahlung; ihre Höhe ergibt sich aus der Gliedertaxe und der vereinbarten Grundsumme. Je nach Tarif kommen Kosten für eine kosmetische Versorgung hinzu.

Kostenlose Beratung zur Unfallversicherung anfragen

Schreiben Sie uns kurz, wen Sie absichern möchten – sich selbst, Ihren Partner, die Familie oder nur die Kinder – und ob bereits ein Vertrag besteht. Angaben zur Gesundheit besprechen wir ausschließlich im persönlichen Gespräch.

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Wann erreichen wir Sie am besten?

Bitte senden Sie über dieses Formular keine Gesundheitsdaten, Bankdaten oder Ausweiskopien. Solche Angaben klären wir im persönlichen Gespräch.

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