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Ratgeber · Bauen & Versichern
Bauleistung, Bauherrenhaftpflicht und Feuerrohbau: Was brauche ich wann?
Beim Hausbau begegnen Ihnen drei Versicherungen, die oft verwechselt werden. Dieser Ratgeber erklärt, wofür jede gedacht ist und wie Sie Lücken und Doppelzahlungen vermeiden.
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Kurz gesagt
Beim Hausbau gibt es drei Versicherungen mit verschiedenen Aufgaben: Die Bauleistungsversicherung schützt das entstehende Bauwerk vor unvorhergesehenen Schäden, die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie vor Ansprüchen Dritter, und die Feuerrohbauversicherung deckt Feuer in der Bauphase ab. Welche davon Sie brauchen, hängt von Bauvertrag, Bausumme und Bauweise ab. Abschließen sollten Sie sie vor Baubeginn, denn bereits eingetretene Schäden lassen sich nicht nachträglich versichern.
Drei Versicherungen, drei Aufgaben
Beim Hausbau begegnen Ihnen drei Versicherungen, die oft verwechselt werden. Hier steht, wofür jede gedacht ist.
| Versicherung | Wofür sie gedacht ist | Wer ist geschützt? |
|---|---|---|
| Bauleistungsversicherung | Unvorhergesehene Schäden am entstehenden Bauwerk, etwa durch Sturm, Wasser oder Fehler beim Bauen | Das Bauvorhaben und damit Sie als Bauherr |
| Bauherrenhaftpflicht | Schäden, die Dritte durch Ihre Baustelle erleiden | Sie, wenn jemand Ansprüche gegen Sie erhebt |
| Feuerrohbauversicherung | Feuer, Blitzschlag und Explosion am Rohbau | Das Gebäude in der Bauphase |
Was jede Versicherung leistet
Bauleistung: Schutz für das Bauwerk
Sie deckt unvorhergesehene Schäden am entstehenden Gebäude, etwa wenn Starkregen die Baugrube flutet oder ein Sturm Bauteile beschädigt. Welche Ursachen eingeschlossen sind, unterscheidet sich je nach Tarif.
Zur BauleistungsversicherungBauherrenhaftpflicht: Schutz vor Ansprüchen
Als Bauherr sind Sie für die Sicherheit Ihrer Baustelle verantwortlich. Stürzt ein Passant in die Baugrube oder beschädigt ein Bagger die Leitung des Nachbarn, kann man Sie haftbar machen.
Zur PrivathaftpflichtFeuerrohbau: Feuer in der Bauphase
Sie sichert das entstehende Gebäude gegen Feuer, Blitzschlag und Explosion. Oft wird sie über den Anbieter der späteren Wohngebäudeversicherung geregelt und geht nach dem Einzug in diese über.
Zur WohngebäudeversicherungGut zu wissen
Bei kleineren Vorhaben kann das Bauherrenrisiko in der Privathaftpflicht eingeschlossen sein, oft nur bis zu einer im Tarif festgelegten Bausumme. Bitte vor Baubeginn prüfen lassen.
Vom Bauantrag bis zum Einzug
Vor Baubeginn
Bauvertrag prüfen lassen, Bauherrenhaftpflicht und Bauleistung klären und den Beginn des Schutzes mit dem ersten Spatenstich abstimmen.
Mit dem Rohbau
Schutz gegen Feuer am Rohbau sicherstellen, sofern er nicht bereits enthalten ist.
Während der Bauzeit
Bei Verzögerungen die Bauzeit anpassen, bei Änderungen der Bausumme die Versicherungssumme aktualisieren.
Vor dem Einzug
Wohngebäude- und Hausratversicherung rechtzeitig abschließen, damit zwischen Bau- und Wohnphase keine Lücke entsteht.
Bauvertrag und Bausumme einmal einordnen lassen
Das dauert kurz und verhindert, dass Sie Schutz doppelt bezahlen oder Lücken zu spät bemerken.
Kurz erklärt
Brauche ich als Bauherr alle drei Versicherungen?
Nicht zwingend. Welche Bausteine sinnvoll sind, hängt von Ihrem Bauvertrag, der Bausumme und der Bauweise ab. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen.
Ersetzt die Bauleistungsversicherung die Feuerrohbauversicherung?
Nein. Beide haben unterschiedliche Aufgaben. Häufig ergänzen sie sich, und der Schutz gegen Feuer am Rohbau geht oft in die spätere Wohngebäudeversicherung über.
Reicht bei kleinen Vorhaben die private Haftpflicht?
Bei kleineren Vorhaben kann das Bauherrenrisiko in der Privathaftpflicht eingeschlossen sein, oft nur bis zu einer im Tarif festgelegten Bausumme. Das sollten Sie vor Baubeginn prüfen lassen.
Bauvertrag und Bausumme einordnen lassen
Schreiben Sie uns kurz, was Sie bauen und in welcher Phase Sie sind. Wir sagen Ihnen, welche Bausteine für Ihr Vorhaben sinnvoll sind und welche Sie sich sparen können.
- Erstberatung kostenlos und unverbindlich
- Prüfung von Bauvertrag und bestehenden Verträgen
- Auf Wunsch per Telefon oder Video
- Lieber telefonisch?0381 – 444 30 – 0
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Tessiner Str. 27, 18055 Rostock
Vielen Dank – Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen.
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